Grimma: Bei Mahnung besteht Möglichkeit der Stundung der fälligen Gebühren und Steuern

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Archivbild/Sören Müller

Grimma. Um Steuerzahler, Eltern und Unternehmen zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der Corona-Krise in  Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, bietet das Sachgebiet Mahnung der Stadt Grimma die Möglichkeit der Stundung der fälligen Zahlungen an.

Die Stundungsanträge sollen inhaltlich den Zusammenhang von Corona- Krise und Zahlungsschwierigkeiten abbilden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, werden die Anträge schnell und wohlwollend geprüft. Ob eine Verzinsung der überfälligen Zahlungen erfolgt, ist vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeiten abhängig.

Die Stadt Grimma wird jede mögliche Unterstützung gewährleisten und den Bürgern und Steuerzahlern zur Seite stehen“, so Oberbürgermeister Matthias Berger.