Prozessbeginn: Misshandlung, Beleidigung, Erschrecken einer Blinden in Grimmaer Förderschule

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Foto: Sören Müller

Grimma. Montag müssen sich zwei Pädagoginnen der Förderschule Grimma-Süd (Waldschule) vor dem Amtsgericht Grimma verantworten.

Der Termin sollte bereits im August stattfinden, wurde dann aber durch Verteidiger-Anträge auf den 05. Dezember vertagt. Die Staatsanwaltschaft  Leipzig wirft einer 50-Jährigen Lehrerin der Förderschule für geistig Behinderte, im Jahr 2014 mindestens zwei Schüler beleidigt zu haben. Für die weitere Mitarbeiterin (47) fällt die Anklageschrift heftiger aus.

Beleidigungen von Schülern und Eltern sind ebenso Bestandteil der Schrift, wie das Misshandeln einer Schülerin. Schläge auf den Hinterkopf, In den Mund stecken eines zu großen Brotstückes, herabwürdigende Äusserungen über Schüler oder Eltern und auch das Erschrecken einer blinden Schülerin durch lautes Fallenlassen eines Gegenstandes, wird der Lehrerin vorgeworfen. Für die öffentliche Verhandlung, welche 08:30 Uhr im Saal 202 des Amtsgericht stattfinden wird, wurden mehrere Zeugen geladen. Beide Pädagoginnen sind nach wie vor an der Schule tätig.

Eine Förderschule – auch Sonderschule, ist eine Schulart für Kinder und Jugendliche, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten als mehr oder weniger schwer behindert bezeichnet bzw. eingestuft werden (z. B. durch eine Lern- oder geistige, durch körperliche Behinderungen) Verschiedene Förderschultypen bieten dabei einen „sonderpädagogischen“ Unterricht, der speziell auf die jeweiligen Beeinträchtigungen zugeschnitten sein soll. Er soll den Kindern eine bessere Entwicklung ermöglichen, als sie ohne solche passende Unterstützung an einer Regelschule erreichbar wäre.