Abschluss der Stadtsanierung im Sanierungsgebiet „Stadtkern“ der Stadt Grimma

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1994
Foto: Sören Müller

Grimma. Mehr als dreiundzwanzig Jahre sind vergangen, seit die damalige Stadtverordnetenversammlung beschlossen hatte, auch in Grimma mit Hilfe der Stadtsanierung die marode Altstadt wieder auf Vordermann zu bringen. Nun müssen die Grundstücksbesitzer beteiligt werden.

Es ist nicht schön aber leider notwendig. Derzeit erhalten Grundstücksbesitzer die Bescheide über den sogenannten „Ausgleichsbetrag“.

„Die junge Generation und die Gäste der Stadt können sich heute gar nicht mehr vorstellen, wie trist und grau trotz mancher Bemühungen Einzelner die „Perle des Muldentals“ Ende der achtziger Jahre ausgesehen hat. Nach so langer Zeit und Hunderten erfolgreichen Sanierungsmaßnahmen drängen nun Bund und Freistaat auf Abrechnung der Fördergebiete überall in Sachsen. Dabei muss die Stadt noch einmal bis ins Detail nachweisen, dass die Fördermittel, die in erheblichem Umfang ausgereicht wurden, effektiv und zielgerichtet eingesetzt worden sind. Und es müssen die sogenannten Ausgleichsbeträge erhoben werden, so wie es derzeit praktisch alle Förderstädte wie Naunhof, Wurzen, Bad Lausick oder Colditz auch tun.“ erklärt Oberbürgermeister Matthias Berger.

Der Ausgleichsbetrag wird über die Bodenwertsteigerung berechnet, die der Gutachterausschuss des Landkreises ermittelt hat. Die Wertsteigerung liegt – differenziert nach neun Teilbereichen – zwischen zwei und vier Euro pro qm. Zur Ermittlung des Ausgleichsbetrags ist dieser Wert mit der Grundstücksfläche in qm zu multiplizieren. Bei einer Wertsteigerung von 3 Euro und einer Grundstücksfläche von 500 qm würde sich so ein Ausgleichsbetrag von 1.500 Euro ergeben. Das Baugesetzbuch sieht vor, dass diese Ausgleichsbeträge von den Kommunen per Bescheid von den Grundstückseigentümern eingefordert und zwei Drittel davon an den Bund und an das Land überwiesen werden sollen. Der Freistaat Sachsen seinerseits hat in einer Verwaltungsvorschrift die Möglichkeit eingeräumt, dass die Kommunen mit den Betroffenen eine freiwillige, vorzeitige, gleichwohl dann aber endgültige Ablösung dieser Ausgleichsbeträge vereinbaren und dabei gleichzeitig einen prozentualen Nachlass vereinbaren können. Diese Verfahrensweise soll demnächst vom Stadtrat beschlossen werden.

„Eine weitere Bestimmung der erwähnten Verwaltungsvorschrift besteht darin, dass die somit eingenommenen Gelder nicht zu zwei Dritteln an den Bund und das Land zurückgegeben werden müssen, wenn damit noch eine letzte öffentliche Maßnahme im Sanierungsgebiet durchgeführt werden kann. Das Konzept der Stadt Grimma sieht vor, diese Mittel zur weiteren Sanierung des Gymnasiums St. Augustin zu verwenden, das ja zugleich eines unserer prägendsten Baudenkmale ist. Alle Grundstücksbesitzer im Sanierungsgebiet Stadtkern Grimma erhalten – sobald der Stadtrat die erwähnten Beschlüsse gefasst hat – Post vom Stadtentwicklungsamt. Darin wird jedem der ermittelte, grundstücksbezogene Ausgleichbetrag, abzüglich des vom Stadtrat beschlossenen Nachlasses von voraussichtlich 20 Prozent, mitgeteilt und die erwähnte Vereinbarung zur freiwilligen, vorzeitigen Ablösung zur Gegenzeichnung bis zum 31.12.2016 beigelegt. Die Nachlassregelung soll bis zum 30.04.2017 gelten. Wir sind überzeugt, damit unseren Bürgern ein attraktives und – mit Blick auf die Erschließungsbeiträge im übrigen Territorium – faires Angebot vorlegen zu können.“ so der Rathauschef.