Vogelgrippe am Cospudener See – drei Kilometer Sperrkreis

0
4174
Foto: pixabay

Leipzig/Landkreis Leipzig. Am Cospudener See ist ein Fall von Vogelgrippe aufgetreten. 

Das zumindest bestätigte Stadtsprecher Matthias Hasberg am Sonntag gegen über LVZ.de. Demnach sei am Freitag eine tote Wildente auf dem Wasser gefunden worden. Die ersten Untersuchungsergebnisse bestätigten offenbar den Verdacht, dass  das Tier an einem H5-Virus gestorben ist. Da der Virus hochansteckend ist, wurde ein drei Kilometer Sperrkreis um den Fundort eingerichtet.

Da der Fundort wohl auf der Gemarktungsgrenze  Leipzig/Markranstädt liegt sind auch die Behörden des Landkreis Leipzig alarmiert.  Innerhalb dieses Kreises gilt eine Meldepflicht für tote Vögel sowie die Stallpflicht. Geflügelhalter dürfen ihre Tiere nicht mehr aus dem Sperrkreiss bringen. Desweiteren gilt ein Zehn-Kilometer-Beobachtungskreis, in dem die Stallpflicht ebenfalls gilt. Das betrifft auch den Leipziger Zoo.

UPDATE:  Allgemeinverfügung des Landkreises Leipzig

„An einer tot aufgefundenen Reiherente am Cospudener See wurde am 11.11.2016 im Labor das Virus H5N8 nachgewiesen. Das Influenzavirus ist hochpathogen. Um zu verhindern, dass das Virus von Wildvögeln auf Nutztierbestände überspringt, werden am 12.11.2016 ein Sperrgebiet und eine Beobachtungszone eingerichtet. Das betroffene Gebiet liegt sowohl auf dem Stadtgebiet als auch auf dem Landkreisgebiet Leipzig. Daher haben sich beide Behörde in der Zusammenarbeit abgestimmt.

Der Sperrbezirk rund um den Cospudener See gilt drei Kilometer um die Fundstelle der aufgefundenen Reiherente, die nachweislich mit dem H5N8-Erreger infiziert war. Die Grenze verläuft zwischen den Gebieten der Stadt Leipzig und dem Landkreis Leipzig. In den Sperrbezirk fallen folgende Ortsteile von Markkleeberg auf dem Gebiet des Landkreises Leipzig: Gautzsch, Oetzsch, Großstädteln, Zöbigker, Gaschwitz.

In diesem Umkreis gelten die Bestimmungen der Allgemeinverfügung, die im Dokumentenbereich der Landkreishomepage herunter geladen werden kann. Aktuell werden alle hier bekannten 22 Geflügelbesitzer aufgesucht und die Allgemeinverfügung übergeben. Die Festlegungen betreffen neben den Geflügelhaltern auch Hunde- und Katzebesitzer.“