Grimma. Über die geplanten Erhöhungen ab 2017 und 2018 wurden Eltern mittlerweile informiert. Das ist der Grund…
In der Novembersitzung muss der Stadtrat über eine Erhöhung der Elternbeiträge abstimmen. Begründet wird die Erhöhung mit steigenden Betriebskosten in den letzten Jahren und die sind wiederum ausschlaggebend für die Erhebung von Elternbeiträgen. In den letzten Jahren seien diese Kosten für die Stadt gestiegen. Diese Elternbeiträge gelten einheitlich für alle Einrichtungen in kommunaler und Freier Trägerschaft sowie für die Tagespflege.
„Die Entlohnung des Personals, der vor Ort tätigen Erzieherinnen und Erzieher konnte in den Kindertageseinrichtungen stetig verbessert werden. Aufgrund der dafür notwendigen Aufwendungen muss die Stadt Grimma der stetigen Betriebskostenentwicklung Rechnung tragen und beabsichtigt (vorbehaltlich der Entscheidung im Stadtrat), die Elternbeiträge ab dem 1. Januar 2017 an die Betriebskostenentwicklung anzupassen.“, teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage mit.
Die Beiträge steigen somit folgendermaßen:
Der Kinderkrippenplatz für neun Stunden steigt von 160,00 € auf 165,00 Euro und 2018 auf 170,00 € monatlich. Im Kindergarten kostet der Platz mit einer neun Stunden Betreuung ebenfalls um 5,00 Euro von 100,00 Euro auf 105,00 Euro, 2018 dann 110,00 €. Für die Hortbetreuung (6 Stunden) werden 10 Euro mehr fällig. Der Beitrag steigt damit von 56,00 € auf 66,00 €, für 2018 ist dort keine weitere Erhöhung geplant.
Trotz Erhöhung bleiben die Elternbeiträge im Vergleich zu anderen Kommunen moderat. Zum Beispiel zahlt man in Colditz 180,00 € für einen Kinderkrippenplatz, in Leipzig 210,14 €. Am günstigsten ist der Krippenplatz in Trebsen zu haben, 162,90 werden dort fällig. Bei den Kindergartenplätzen zahlt man in Bad Lausick 119,02 €, in Leipzig sogar 126,51 €. Den günstigsten Kindergartenplatz bietet die Stadt Brandis mit 90,00 € an. Bei der Hortbetreuung liegt die Stadt Grimma ebenfalls im Mittelfeld. So sind die teuersten kommunen wieder Leipzig mit 74,01 € und die Gemeinde Otterwisch mit 72,00 €. Günstiger sind die Gemeinde Lossatal mit 50,00 € und die Stadt Brandis mit 55,20 €.
„Für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege gelten dieselben Elternbeiträge, wie für Gleichaltrige in der Kinderkrippe. Bei Freien Trägern sind ebenfalls dieselben Elternbeiträge geplant.
Im Vergleich zu den benachbarten Gemeinden im Landkreis Leipzig bleiben wir mit dieser Anpassung auch weiterhin im niedrigen Preisbereich“
Eltern mit geringem Einkommen können eine Ermäßigung oder den Erlass des Elternbeitrages beantragen, unter Nachweis der Einkommenssituation. Die Beitragspflicht der Eltern entsteht mit Aufnahme des Kindes in die Kindertagesbetreuung. Die vom Stadtrat bisher getroffenen Regelungen zu Absenkungen für Geschwister, Alleinerziehende und die wöchentliche Betreuungszeit bleiben unverändert.
Das bedeutet für einen Platz je Betreuungsart für die Elternbeiträge:
Die Finanzierung von Kindertagesstätten ist im Sächsischen Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) geregelt. Um die anfallenden Kosten insbesondere für Personal, Betriebskosten oder Spielzeug zu decken, werden die Eltern in Höhe von 20 bis 30 Prozent beteiligt. Die restlichen Kosten teilen sich der Freistaat Sachsen und die Kommune. Der größte Anteil fließt aus dem kommunalen Haushalt.
Absegnen muss die Erhöhung der Beiträge nun noch der Stadtrat.