Grimma/Golzern/Bahren/Parthenstein. Durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wird ein Ermittlungsverfahren gegen ein Ehepaar aus dem Raum Grimma/Parthenstein wegen des Tatverdachts des unerlaubten Handeltreibens mit neuen sogenannten „psychoaktiven Stoffen“ geführt.
Die Beschuldigten stehen im Verdacht, für den Versand von „Kräutermischungen“ aus einem Internetshop verantwortlich zu sein. Wie die genaue Arbeitsteilung bei dem Shop aussieht, insbesondere wer den Shop tatsächlich betreibt, ist ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig erließ das Amtsgericht Leipzig nun mehrere Durchsuchungsbeschlüsse, die am 27.02.2020 vollzogen wurden. Dabei konnte mehrere Beweismittel sichergestellt werden, deren Auswertung und Untersuchung andauert.
Zugleich erreichte die hiesigen Ermittler die Nachricht, dass im Bereich Niedersachsen ein 36-jähriger Deutscher verstorben ist. Im Rahmen der Todesursachenermittlung wurde im Blut des Verstorbenen das synthetische Cannabinoid 4F-MDMB-BINACA nachgewiesen. Ob diese Intoxikation todesursächlich war, war nicht sicher aufzuklären. Es wurden Anhaltspunkte dafür gefunden, dass der Verstorbene vor seinem Tod eine „Kräutermischung“ des o.g. Shops konsumiert haben könnte.
Der Stoff 4F-MDMB-BINACA fällt unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Damit Handel zu treiben bzw. diesen Stoff in den Verkehr bringen ist gemäß § 4 NpSG mit Strafe bewährt. Vor dem Hintergrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse wird gewarnt, sogenannte „Kräutermischungen“ aus Onlineshops zu konsumieren. Der Konsum dieser Mischungen mit Beimengungen von zum Teil chemisch erzeugten Substanzen birgt unabsehbare gesundheitliche Risiken