S49: Sperrungen in Lauterbach ab Freitag

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Foto: pixabay

Lauterbach/Bad Lausick. Am Mittwoch, den 26. Februar waren Anlieger der S 49 in Lauterbach und Interessierte zu einem Informationsabend des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr in Bad Lausick eingeladen.

Der Leiter der LASuV-Niederlassung Leipzig Markus Heier und die für die Bauvorhaben im Zuge der S 49 in Lauterbach zuständigen Mitarbeiter stellten die Ergebnisse der zwei Gutachten zum Zustand der Stützwände sowie das Verkehrskonzept für die bereits angekündigte teilweise Sperrung der S 49 in Lauterbach vor und gaben einen Ausblick auf die geplanten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Stützwandbereich.

Schäden an den Stützwänden
Im Auftrag des LASuV wurden zwei Gutachten erstellt, um die Standsicherheit der Stützwände im Zuge der S 49 in Lauterbach festzustellen. Demnach können die derzeitigen Verkehrslasten nicht mehr sicher abgetragen werden. Zum Erhalt der Verkehrssicherheit muss der direkt an die Stützwand 3 (Fahrtrichtung Süden) angrenzende Fahrstreifen voll gesperrt werden. Zudem muss auch auf dem gegenüberliegenden Fahrstreifen der Verkehr auf Nutzung durch Pkw eingeschränkt werden. Ab sofort finden zusätzlich vierteljährlich Sonderprüfungen statt, um relevante Veränderungen für die Verkehrssicherheit und den Zustand der Stützwände frühzeitig erkennen zu können.

Verkehrskonzeption
Die S 49 wird ab kommenden Freitag, den 28. Februar in der Ortslage für Lkw in beide Richtungen sowie für Pkw in Fahrtrichtung Süden vollgesperrt. Die Pkw- und Lkw- Umleitung Richtung Süden wird ab Pomßen über Großbardau bis Bad Lausick augeschildert. Der Lkw- Verkehr in Fahrtrichtung Norden wird ab Bad Lausick über die Staatsstraßennetz S 11 / S 38 nach Grimma und weiter bis Pomßen umgeleitet. Pkw in Fahrtrichtung Norden können den Stützwandbereich mit Tempo 30 passieren.

Um den Pkw-Verkehr perspektivisch in beiden Richtungen wieder über die S 49 abwickeln zu können, bereitet das LASuV gegenwärtig die Errichtung einer wechselseitigen Verkehrsführung mit Ampeln vor.

Weiteres Vorgehen Stützwandbereich
Die ursprünglich im Zuge des Straßenausbaus der S 49 in der Ortslage Lauterbach geplante Instandsetzung der Stützwände wird nun als eigenständige Planung vorgezogen. Im II. Quartal 2020 sollen im nächsten Schritt Bohrungen im Bereich der Stützwände und der Ortsdurchfahrt erfolgen, um darauf aufbauend ein Baugrundgutachten zu erstellen, das die Grundlage der Variantenuntersuchung bildet. Noch in diesem Jahr soll die Fertigstellung der Vorplanungen für Varianten Zwischeninstandsetzung und Ersatzneubau abgeschlossen werden, um bis zum Frühjahr 2021 eine Entscheidung für eine Vorzugslösung zu treffen. Mit einem Baubeginn ist daher frühestens 2022 zu rechnen.