Lenkt der Stadtrat endlich ein? Streikpause kommende Woche

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Foto: Sรถren Mรผller

Naunhof. Der dbb beamtenbund und tarifunion hat im Tarifkonflikt in Naunhof eine einwรถchige Streik-Pause in Aussicht gestellt.

โ€žWir haben zuletzt endlich positive Signale von der Arbeitgeberseite erhalten. Leider zu unkonkret, um den aktuellen dreitรคgigen Streik auszusetzen. Aber auch wir wollen guten Willen zeigen und werden mit den Streiks in der kommenden Woche pausieren, wenn sich die guten Zeichen verdichtenโ€œ, sagte Willi Russ, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, am Mittwoch.  Damit solle der Arbeitgeberseite die Gelegenheit gegeben werden, ihr Innenverhรคltnis zu regeln und die Anforderungen fรผr eine lรคngere Streikunterbrechung zu erfรผllen: โ€žErstens muss die Arbeitgeberseite schriftlich zusagen, umgehend mit uns Verhandlungen รผber den Abschluss eines Tarifvertrages zu fรผhren. Zweitens brauchen wir ein konkretes Angebot als Grundlage fรผr diese Tarifverhandlungenโ€œ, so Russ. โ€žSeit November 2015 kรคmpfen die Beschรคftigten und wurden immer wieder hingehalten. Damit wurde viel Vertrauen zerstรถrt. Daher reichen inoffizielle Absichtserklรคrungen des Stadtrates, wie sie zuletzt in der ร–ffentlichkeit verbreitet wurden, nicht aus.โ€œ

Die Stadtratsmehrheit hatte erst jetzt Bรผrgermeister Volker Zocher gebeten, die Anwaltskanzlei mit Verhandlungen zu beauftragen, allerdings nicht den Bรผrgermeister selbst.

Bรผrgermeister Zocher hat nun zur nรคchsten Sitzung des Stadtrates am 22.09. 19 Uhr im Rathaus, mehrere Beschlussvorlagen zur Abstimmung vorgelegt. Unter Anderem eben auch mal wieder die Beschlussaufhebung, welche dem Bรผrgermeister als Arbeitgeber untersagt, Verhandlungen mit der Gewerkschaft zu fรผhren, d.h. auch den Anwalt als Vertreter der Stadt Naunhof zu bevollmรคchtigen. 

In der Vergangenheit hatte die Stadtratsmehrheit Verhandlungen durch den Bรผrgermeister kategorisch abgelehnt.

Hintergrund

Seit 1994 haben die Beschรคftigten von Naunhof keinen gรผltigen Tarifvertrag mehr. Die Stadt ist aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Bezahlt wird nur auf Grundlage einzelvertraglicher Regelungen. Vielfach bleiben die Bezahlung und Arbeitsbedingungen hinter denen der รผbrigen Beschรคftigten im รถffentlichen Dienst zurรผck.