Naunhof. Der dbb beamtenbund und tarifunion hat im Tarifkonflikt in Naunhof eine einwöchige Streik-Pause in Aussicht gestellt.
„Wir haben zuletzt endlich positive Signale von der Arbeitgeberseite erhalten. Leider zu unkonkret, um den aktuellen dreitägigen Streik auszusetzen. Aber auch wir wollen guten Willen zeigen und werden mit den Streiks in der kommenden Woche pausieren, wenn sich die guten Zeichen verdichten“, sagte Willi Russ, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, am Mittwoch. Damit solle der Arbeitgeberseite die Gelegenheit gegeben werden, ihr Innenverhältnis zu regeln und die Anforderungen für eine längere Streikunterbrechung zu erfüllen: „Erstens muss die Arbeitgeberseite schriftlich zusagen, umgehend mit uns Verhandlungen über den Abschluss eines Tarifvertrages zu führen. Zweitens brauchen wir ein konkretes Angebot als Grundlage für diese Tarifverhandlungen“, so Russ. „Seit November 2015 kämpfen die Beschäftigten und wurden immer wieder hingehalten. Damit wurde viel Vertrauen zerstört. Daher reichen inoffizielle Absichtserklärungen des Stadtrates, wie sie zuletzt in der Öffentlichkeit verbreitet wurden, nicht aus.“
Die Stadtratsmehrheit hatte erst jetzt Bürgermeister Volker Zocher gebeten, die Anwaltskanzlei mit Verhandlungen zu beauftragen, allerdings nicht den Bürgermeister selbst.
Bürgermeister Zocher hat nun zur nächsten Sitzung des Stadtrates am 22.09. 19 Uhr im Rathaus, mehrere Beschlussvorlagen zur Abstimmung vorgelegt. Unter Anderem eben auch mal wieder die Beschlussaufhebung, welche dem Bürgermeister als Arbeitgeber untersagt, Verhandlungen mit der Gewerkschaft zu führen, d.h. auch den Anwalt als Vertreter der Stadt Naunhof zu bevollmächtigen.
In der Vergangenheit hatte die Stadtratsmehrheit Verhandlungen durch den Bürgermeister kategorisch abgelehnt.
Hintergrund
Seit 1994 haben die Beschäftigten von Naunhof keinen gültigen Tarifvertrag mehr. Die Stadt ist aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Bezahlt wird nur auf Grundlage einzelvertraglicher Regelungen. Vielfach bleiben die Bezahlung und Arbeitsbedingungen hinter denen der übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst zurück.