Stadtrat entscheidet zur Durchführung eines Bürgerentscheids

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Naunhof. In der ersten Sitzung nach der Sommerpause am 25. August muss der Naunhofer Stadtrat über die Durchführung eines Bürgerentscheides entscheiden. 

Seit dem 13. Mai lief in Naunhof ein Bürgerbegehren mit dem Thema „Kinderfreundliche Stadt – Unsere Kindertagesstätten bleiben in städtischer Trägerschaft“. Am 13. Juli wurden die dafür notwendigen Unterschriftslisten dem Bürgermeister übergeben. Vor der Einreichung stand die Hürde, dass mindestens 10 Prozent der wahlberechtigten Bürger aus Naunhof das Bürgerbegehren unterzeichnen mussten, das heißt mindestens 726 gültige Unterschriften waren erforderlich. Am 19. Juli wurden durch die Vertrauenspersonen Elke Schenk und Monique Wünschmann die letzten Unterschriften eingereicht. Die Sammlung war damit abgeschlossen und das Bürgerbegehren fristgemäß eingegangen.

Die Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens – formal zugrunde gelegt werden hier die gesetzlichen Anforderungen der §§ 24 und 25 der Sächsischen Gemeindeordnung – ist zwischenzeitlich ebenfalls abgeschlossen. Im Ergebnis hat das Bürgerbegehren die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und war damit erfolgreich. In der Sitzung des Stadtrates am 25. August wird dem Stadtrat deshalb die Durchführung eines Bürgerentscheids vorgeschlagen. Zur Sitzung wird ebenfalls die Zahl der erreichten Unterschriften für das Bürgerbegehren bekannt gegeben.

Quelle: PM Stadt Naunhof