Briefwahlanullierung – Was ihr jetzt beachten müsst

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Grimma. Wie berichtet kam es in der Versendung der Briefwahlunterlagen zu einem Buchstabendreher, der die Briefwahl ungültig gemacht hatte. Was ihr als Briefwähler jetzt machen müsst, erklärt dieser Artikel.

Trotz langwieriger wochenlanger intensiver Vorbereitung hat sich in einer der 28 Wahllisten mit insgesamt 230 Kandidaten ein einziger Druckfehler eingeschlichen, teilte die Stadtverwaltung am Mittwochabend mit. Es handele sich dabei ausschließlich um den Stimmzettel der Stadtratswahl.

Um die Wahl am 26.05. ordnungsgemäß durchführen zu können und um eine komplette spätere Neuwahl zu vermeiden sind wir nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht gehalten, neue fehlerfreie Stimmzettel für die Stadtratswahl zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für die Briefwahl. Die bisher ausgefüllten Wahlscheine und versandten Wahlunterlagen sind nur hinsichtlich der Stadtratswahl aus rechtlichen Gründen ungültig.

Was bedeutet das für den Wähler?
Die Briefwähler erhalten alle einen neuen Wahlschein und einen neuen Stimmzettel ausschließlich für die Stadtratswahl. Darauf können insgesamt drei Stimmen vergeben werden. Der Stimmzettel  muss dann in den gelben Stimmzettelumschlag gelegt und zugeklebt werden. Danach wird dieser gelbe Stimmzettelumschlag mit dem unterschriebenen Wahlschein in den hellgrünen Wahlbrief gelegt und ebenfalls zugeklebt. Der Wahlbrief kann dann unfrankiert in jeden Briefkasten eingeworfen werden.