Fehlerteufel: Briefwahlunterlagen müssen neu versendet werden

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Grimma. Ein Buchstabendreher beim Nachnamen eines Kandidaten macht den Neuversand von Wahlscheinen für die Stadtratswahl nötig.

Wie Gemeindewahlausschussvorsitzende Kerstin Ulbricht und die Wahlbehörde mitteilen, schlich sich trotz langwieriger wochenlanger intensiver Vorbereitung  ein einziger Druckfehler in einer der 28 Wahllisten mit insgesamt 230 Kandidaten ein. „Wie uns allen schmerzvoll bekannt ist, steckt der Teufel oft im Detail. Glücklicherweise sind wir darauf noch vor der am 26.05.2019 stattfindenden Wahl aufmerksam gemacht worden. Es handelt sich dabei um den grünen Stimmzettel der Stadtratswahl“, sagt Kerstin Ulbricht.

Um die Wahl ordnungsgemäß durchführen zu können und um eine komplette spätere Neuwahl zu vermeiden, ist die Wahlbehörde der Kommune nach Abstimmung mit der Rechtsaufsicht, der Landesdirektion Sachsen und des Sächsischen Staatsministerium des Innern gehalten, neue fehlerfreie Stimmzettel für die Stadtratswahl zur Verfügung zu stellen. Wir schaffen damit die Voraussetzung, um eine ordnungsgemäße Wahl am 26.05. abzusichern. Die entsprechenden Beauftragungen der Druckerei sind durch die Wahlbehörde veranlasst und wir gehen davon aus, dass bereits am Freitag, 17. Mai,  die korrigierten Stimmzettel zur Verfügung stehen. Bis dahin kann keine Briefwahl (Kommunalwahl) erfolgen“, so Martina Lehnigk, Leiterin der Wahlbehörde.

Besonders bedauerlich ist dieser jetzt entdeckte Fehler und die daraus resultierenden Konsequenzen natürlich für all die, die bereits per Briefwahl gewählt haben. Alle Wählerinnen und Wähler bekommen neue Briefwahlunterlagen für die Stadtratswahl mit der Bitte ihre Wahl zu wiederholen. Die Wählerinnen und Wähler werden mit Schreiben des Gemeindewahlausschusses und der Wahlbehörde umfassend informiert.

Die bisher ausgefüllten Wahlscheine und versandten Wahlunterlagen für die Stadtratswahl sind aus rechtlichen Gründen ungültig. „Wir bedauern dies außerordentlich und möchten uns ausdrücklich bei den Wählerinnen und Wählern entschuldigen. Wir bitten die Wählerinnen und Wähler unbedingt ihr Wahlrecht wahrzunehmen“, waren sich die Mitglieder des Wahlausschusses und die Wahlbehörde einig.