Grimma. Der Wahlbenachrichtigungsbrief fรผr die Europa- und Kommunalwahlen am Sonntag, 26. Mai 2019, werden den wahlberechtigten Bรผrgern bis spรคtestens 5.5.2019 zur Verfรผgung gestellt. Alle Personen die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, sollten sich umgehend mit dem Wahlbรผro in Verbindung setzen. Sie laufen sonst Gefahr, ihr Wahlrecht nicht ausรผben zu kรถnnen. Die Rรผckseite der Wahlbenachrichtigung enthรคlt einen Antrag fรผr Wahlscheine und Briefwahlunterlagen.
Die Briefwahl
Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief oder formlos (schriftlich, Telefax, per E-Mail oder mรผndlich) kรถnnen wahlberechtigte Bรผrger ab sofort bis spรคtestens Freitag, 24. Mai, um 18.00 Uhr die Briefwahlunterlagen beantragen. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Zudem kann bei persรถnlicher Beantragung der Briefwahl auch im Briefwahlbรผro in Grimma ab 6. Mai gewรคhlt werden. โIn den Bรผrgerbรผros Groรbothen Nerchau, Dรผrrweitzschen und Mutzschen kรถnnen Sie Ihren ausgefรผllten Wahlbenachrichtigungsbrief mit der Bitte um Zusendung der Briefwahlunterlagen in den Briefkasten werfen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugesandt und Sie kรถnnen in aller Ruhe zu Hause ausgefรผllt und auf dem Postweg (entgeltfrei) an das Wahlbรผro geschickt werdenโ, so Martina Lehnigk vom Bรผrgeramt. โBitte beachten Sie, dass diese Post am Wahltag bis 18.00 Uhr im Briefkasten der Stadtverwaltung ย sein mussโ, so die Bรผrgeramtsleiterin.
Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen
Fรผr die bevorstehenden Wahlen ist es mรถglich, die Zusendung der Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Die Datenรผbertragung erfolgt verschlรผsselt. Die Wรคhlerinnen und Wรคhler werden Schritt fรผr Schritt durch den Antrag geleitet. Die Wahlbenachrichtigung ist bereit zu halten, um den Wahlbezirk und die Wรคhlerverzeichnis-Nummer in das Online-Formular eintragen zu kรถnnen. Ein telefonischer Antrag zur รbersendung der Briefwahlunterlagen ist nicht mรถglich! Das Wahlamt weist darauf hin, den Antrag auf Briefwahl rechtzeitig zu stellen, so dass genรผgend Zeit fรผr die Zusendung der Wahlunterlagen bleibt. Wahlberechtigte, die ihre/n Stimmzettel aus dem Ausland zurรผcksenden, mรผssen die lรคngeren Postlaufzeiten einkalkulieren.
Wer seine Wahlscheine und die Briefwahlunterlagen jetzt beantragen mรถchte, kann dies รผber das Antragsformular unter www.grimma.de/briefwahl ย auf elektronischem Weg tun. Briefwahlbรผro Grimma, Markt 16/17, 04668 Grimma, E-Mail: lehnigk.martina@grimma.de Montag: 09.00 – 16.00 Uhr โข Dienstag: 09.00 – 18.00 Uhr โข Donnerstag: 09.00 – 17.00 Uhr โข Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
Fรผr individuelle und spezifische Rรผckfragen stehen die Mitarbeiterinnen des Briefwahlbรผros unter der Telefonnummer 03437/ 98 58 -131 sowie -150 zur Verfรผgung.