Grimma. Der Wahlbenachrichtigungsbrief für die Europa- und Kommunalwahlen am Sonntag, 26. Mai 2019, werden den wahlberechtigten Bürgern bis spätestens 5.5.2019 zur Verfügung gestellt. Alle Personen die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, sollten sich umgehend mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen. Sie laufen sonst Gefahr, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält einen Antrag für Wahlscheine und Briefwahlunterlagen.
Die Briefwahl
Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief oder formlos (schriftlich, Telefax, per E-Mail oder mündlich) können wahlberechtigte Bürger ab sofort bis spätestens Freitag, 24. Mai, um 18.00 Uhr die Briefwahlunterlagen beantragen. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Zudem kann bei persönlicher Beantragung der Briefwahl auch im Briefwahlbüro in Grimma ab 6. Mai gewählt werden. „In den Bürgerbüros Großbothen Nerchau, Dürrweitzschen und Mutzschen können Sie Ihren ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsbrief mit der Bitte um Zusendung der Briefwahlunterlagen in den Briefkasten werfen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugesandt und Sie können in aller Ruhe zu Hause ausgefüllt und auf dem Postweg (entgeltfrei) an das Wahlbüro geschickt werden“, so Martina Lehnigk vom Bürgeramt. „Bitte beachten Sie, dass diese Post am Wahltag bis 18.00 Uhr im Briefkasten der Stadtverwaltung  sein muss“, so die Bürgeramtsleiterin.
Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen
Für die bevorstehenden Wahlen ist es möglich, die Zusendung der Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Die Wählerinnen und Wähler werden Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet. Die Wahlbenachrichtigung ist bereit zu halten, um den Wahlbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer in das Online-Formular eintragen zu können. Ein telefonischer Antrag zur Übersendung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich! Das Wahlamt weist darauf hin, den Antrag auf Briefwahl rechtzeitig zu stellen, so dass genügend Zeit für die Zusendung der Wahlunterlagen bleibt. Wahlberechtigte, die ihre/n Stimmzettel aus dem Ausland zurücksenden, müssen die längeren Postlaufzeiten einkalkulieren.
Wer seine Wahlscheine und die Briefwahlunterlagen jetzt beantragen möchte, kann dies über das Antragsformular unter www.grimma.de/briefwahl  auf elektronischem Weg tun. Briefwahlbüro Grimma, Markt 16/17, 04668 Grimma, E-Mail: lehnigk.martina@grimma.de Montag: 09.00 – 16.00 Uhr • Dienstag: 09.00 – 18.00 Uhr • Donnerstag: 09.00 – 17.00 Uhr • Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
Für individuelle und spezifische Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen des Briefwahlbüros unter der Telefonnummer 03437/ 98 58 -131 sowie -150 zur Verfügung.