Grimma. Der Versorgungsverband Grimma-Geithain (VVGG) will in zwei Wohnblöcken „An der Holzecke“ das Wasser abdrehen.
Am Donnerstag wurden in allen Eingängen Mitteilungen ausgehangen. „Bis zum heutigen Tag erfolgte keinerlei Reaktion bezüglich der aufgelaufenen offenen Forderungen seitens unseres Vertragspartners/Ihres Vermieters„, schreibt der VVGG darauf.
Sollte der Vermieter nicht umgehend reagieren, stehen die Mieter, darunter Säuglinge und Kleinkinder, ab dem 02.05.2019 ohne Wasser da. Der Vermieter selbst, dessen Hauptsitz sich laut Homepage in Hamburg befindet und Grimma von Chemnitz aus betreut, war bislang weder von den Mietern, noch durch uns telefonisch erreichbar. Wir bleiben dran.
UPDATE 10:20 Uhr: Mittlerweile hat ein Sprecher des Vermieters folgendes mitgeteilt: „Es ist unser Bestreben, Rechnungen der Versorger stets pünktlich zu zahlen. In diesem Fall hat es offenbar einen Fehler oder ein Missverständnis gegeben, das wir gerade im direkten Kontakt mit dem Wasserversorger klären. Die Mieter können sich darauf verlassen, dass die Wasserversorgung auch weiterhin funktioniert. Wir möchten uns gleichzeitig bei ihnen entschuldigen, dass es zu dieser Irritation gekommen ist. “
UPDATE: 10:45 Uhr: Auch der Versorger hat uns auf Anfrage geantwortet. Demnach gehören die Grundstücke einer ausländischen Fondgesellschaft, die einen Verwalter für diese eingeschaltet habe. Das Unternehmen sei auch schon in anderen Teilen Deutschlands dadurch aufgefallen, dass es Diskrepanzen mit den Mietern gegeben haben soll.
„Für die Grundstücke in Grimma ist festzustellen, dass Entgeltzahlungen für die Trinkwasserversorgung trotz eingetretener Fälligkeit bereits seit dem ersten Quartal 2018 eingestellt wurden.„, so ein Sprecher des Versorgungsverband Grimma-Geithain.
„Der Verband ist auch im Interesse der Wasserkunden im Verband, die regelmäßig und vollumfänglich Wasserentgelte entrichten, verpflichtet, keine „kostenlosen Wasserlieferungen“ über den Zeitraum von mehr als einem Jahr zu gestatten. Die Einstellung der Wasserversorgung geschieht auf gesetzlicher Grundlage von § 33 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser und ist landesweit die übliche Praxis, offene Forderungen einzutreiben.
„Natürlich verkennen wir nicht, dass am Ende die Mieter die Leidtragenden sind, da sie ja im Rahmen der Nebenkosten auch die Entgelte für die Wasserversorgung aufbringen. Es handelt sich also um ein zivilrechtliches Problem zwischen Vermieter und Mieter, welches auf dieser Ebene auch zu lösen ist. Vertragspartner der Trinkwasserversorgung ist für unseren Verband ausschließlich der Vermieter und Grundstückseigentümer. Mit den Mietern besteht dagegen kein Vertragsverhältnis. Dennoch ist unser Verband bemüht, im Sinne der Mieter eine Lösung des Problems herbeizuführen. Inzwischen haben wir Kontakt mit einem neuen Verwalter für die Grundstücke, der uns erst vor wenigen Tagen bekannt wurde. Der Verwalter hat zunächst mündlich zugesagt, die aufgelaufenen Forderungen bis zum 02. Mai zu begleichen. Damit wäre die angedrohte Versorgungseinstellung hinfällig. Bis heute konnte noch keine Einzahlung registriert werden.„