Grimma. Der Versorgungsverband Grimma-Geithain (VVGG) will in zwei Wohnblรถcken „An der Holzecke“ das Wasser abdrehen.
Am Donnerstag wurden in allen Eingรคngen Mitteilungen ausgehangen. „Bis zum heutigen Tag erfolgte keinerlei Reaktion bezรผglich der aufgelaufenen offenen Forderungen seitens unseres Vertragspartners/Ihres Vermieters„, schreibt der VVGG darauf.
Sollte der Vermieter nicht umgehend reagieren, stehen die Mieter, darunter Sรคuglinge und Kleinkinder, ab dem 02.05.2019 ohne Wasser da. Der Vermieter selbst, dessen Hauptsitz sich laut Homepage in Hamburg befindet und Grimma von Chemnitz aus betreut, war bislang weder von den Mietern, noch durch uns telefonisch erreichbar. Wir bleiben dran.
UPDATE 10:20 Uhr: Mittlerweile hat ein Sprecher des Vermieters folgendes mitgeteilt: „Es ist unser Bestreben, Rechnungen der Versorger stets pรผnktlich zu zahlen. In diesem Fall hat es offenbar einen Fehler oder ein Missverstรคndnis gegeben, das wir gerade im direkten Kontakt mit dem Wasserversorger klรคren. Die Mieter kรถnnen sich darauf verlassen, dass die Wasserversorgung auch weiterhin funktioniert. Wir mรถchten uns gleichzeitig bei ihnen entschuldigen, dass es zu dieser Irritation gekommen ist. “
UPDATE: 10:45 Uhr: Auch der Versorger hat uns auf Anfrage geantwortet. Demnach gehรถren die Grundstรผcke einer auslรคndischen Fondgesellschaft, die einen Verwalter fรผr diese eingeschaltet habe. Das Unternehmen sei auch schon in anderen Teilen Deutschlands dadurch aufgefallen, dass es Diskrepanzen mit den Mietern gegeben haben soll.
„Fรผr die Grundstรผcke in Grimma ist festzustellen, dass Entgeltzahlungen fรผr die Trinkwasserversorgung trotz eingetretener Fรคlligkeit bereits seit dem ersten Quartal 2018 eingestellt wurden.„, so ein Sprecher des Versorgungsverband Grimma-Geithain.
„Der Verband ist auch im Interesse der Wasserkunden im Verband, die regelmรครig und vollumfรคnglich Wasserentgelte entrichten, verpflichtet, keine โkostenlosen Wasserlieferungenโ รผber den Zeitraum von mehr als einem Jahr zu gestatten. Die Einstellung der Wasserversorgung geschieht auf gesetzlicher Grundlage von ยง 33 Abs. 2 der Verordnung รผber Allgemeine Bedingungen fรผr die Versorgung mit Wasser und ist landesweit die รผbliche Praxis, offene Forderungen einzutreiben.
„Natรผrlich verkennen wir nicht, dass am Ende die Mieter die Leidtragenden sind, da sie ja im Rahmen der Nebenkosten auch die Entgelte fรผr die Wasserversorgung aufbringen. Es handelt sich also um ein zivilrechtliches Problem zwischen Vermieter und Mieter, welches auf dieser Ebene auch zu lรถsen ist. Vertragspartner der Trinkwasserversorgung ist fรผr unseren Verband ausschlieรlich der Vermieter und Grundstรผckseigentรผmer. Mit den Mietern besteht dagegen kein Vertragsverhรคltnis. Dennoch ist unser Verband bemรผht, im Sinne der Mieter eine Lรถsung des Problems herbeizufรผhren. Inzwischen haben wir Kontakt mit einem neuen Verwalter fรผr die Grundstรผcke, der uns erst vor wenigen Tagen bekannt wurde. Der Verwalter hat zunรคchst mรผndlich zugesagt, die aufgelaufenen Forderungen bis zum 02. Mai zu begleichen. Damit wรคre die angedrohte Versorgungseinstellung hinfรคllig. Bis heute konnte noch keine Einzahlung registriert werden.„