Grimma. Im Streit um die Baumfällaktion in Grimma hat Oberbürgermeister Matthias Berger nun eine geringere Geldstrafe erreicht.
In zweiter Instanz hat nun das Landgericht Leipzig entschieden, dass Berger 8000 Euro in 55 Tagessätzen zahlen muss, gemäß seinem Antrag. Das Amtsgericht Grimma hatte Berger voriges Jahr zur Zahlung von 10.500 Euro verurteilt. Dagegen hatte er später Berufung eingelegt.
Berger hatte nach dem zweiten schweren Hochwasser in Grimma das Abholzen von 6300 Quadratmetern geschützten Waldes im Stadtwald Grimma veranlasst, laut eigenen ANgaben aus Hochwasserschutzgründen. Er war daraufhin wegen leichtfertiger Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete durch den Landkreis Leipzig angezeigt und später durch das Amtsgericht Grimma schuldig gesprochen worden. Gegen den Schuldspruch war er nicht vorgegangen, sondern nur gegen die Höhe der Geldstrafe. Das gesamte Verfahren inkl. der Strafe kostet Berger nach eigenen Angaben rund 15.000 Euro. Das Landgericht Leipzig entschied, dass die Prozesskosten der zweiten Instanz von der Staatskasse getragen wird, liegt daran, dass das erste Urteil komplett aufgehoben wurde. Berger selbst steht zu seinen Entschluss damals die Bäume aus Hochwasserschutzgründen fällen lassen zu haben. Breite Rückendeckung erhielt er aus der Grimmaer Bevölkerung die sogar eine Spendenaktion durchführten