Grimma. Grimmas Wirtschaft bleibt stabil. 2.580 Gewerbebetriebe gibt es derzeit in Grimma. Im Jahr 2014 verzeichnete das Gewerbeamt mehr Anmeldungen als Abmeldungen.
Zum Vergleich: 2013 meldeten 199 Betriebe ihr Gewerbe ab, dagegen standen 317 An- und Ummeldungen. Insgesamt 329 An- und Ummeldungen verzeichnete das Gewerbeamt 2014. Dem gegenüber standen 155 Abmeldungen.
Rund 60 Prozent der gemeldeten Betriebe in Grimma fallen in die Sparte der sonstigen Gewerbe, dahinter verbergen sich zum Beispiel Versicherungen, Finanzdienstleistungen und Hausmeisterdienste. Die Branche des Handels macht rund 22 Prozent aus, auf das Handwerk fallen 16 Prozent und rund zwei Prozent sind Industriebetriebe.
Reingard Keil vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung betreut die Gewerbetreibenden bei der An-, Um- und Abmeldung. Für Sie war das Jahr 2014 im Bereich der gewerblichen Anmeldungen von einer Vielzahl Gewerbetreibender geprägt, die ihren Betriebssitz territorial verlegt haben. „Gewerbeerweiterungen hinsichtlich des Geschäftsgegenstandes wurden hauptsächlich im Bereich der Dienstleistungen vorgenommen. Hervorzuheben sind hier die Personen, welche Hausmeisterdienste angemeldet haben und im Laufe der Zeit auch Aufträge für die Entkernung und den Abbruch von Bauwerken erhielten und auch durch Erwerb von moderner Technik eine diesbezügliche Erweiterung vornahmen. Erwähnenswert sind hier Erd- und Tiefbauarbeiten sowie handwerkliche Tätigkeiten“, so Reingard Keil.
„Bei den weiblichen Gewerbetreibenden sind nach wie vor die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen gefragt, die überwiegend von den älteren Bürgerinnen und Bürger gern in Anspruch genommen werden. Bei den gewerblichen Meldungen des Frauenanteils ist ein Zuwachs an jüngeren Frauen gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Im Bereich der Abmeldungen war die Arbeitsaufnahme als Arbeitnehmer unter anderem die Ursache die Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit. Zum Teil erfolgte hier infolge guter Auftragslage eine Wiederaufnahme der ursprünglichen Tätigkeit oder aus einer nebenberuflichen Erwerbstätigkeit wurde der Schritt ins normale Arbeitsleben als Arbeitnehmer in der gleichen Branche vollzogen. In den meisten Fällen jedoch wurden sonstige Gründe angegeben“.