Naunhof. Die Parthestadt kommt einfach nicht zur Ruhe. Nachdem Teile des Stadtrates eine äußerst zweifelhafte Rolle im Tarifkonflikt der Stadt spielen, steht nun auch noch ein waschechter Korruptionsskandal der Naunhofer CDU im Raum.
Wie Bürgermeister Volker Zocher (parteilos) zur Sitzung des Stadtrates am 25. Februar mitteilte, gab es nach der Entscheidung des Stadtrates, den Erschließungsvertrag für das Vorhaben Wohngebiet „Parthenstraße Naunhof“ abzulehnen, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, die wohl auch schon fortgeschritten sind.Zur Erinnerung: Anfangs gab es Bedenken gegen das Vorhaben bei dem rund eine halbe Million in Naunhof investiert werden sollte, da als einziger Erschließungsträger eine bulgarische Firma angeführt wurde. Hier handelte es sich, nach Angaben des Investors um eine seriöse Firma, die seit 2007 für die Fa. REWE etliche Penny – Märkte entwickelt hat. „Wir hatten den Stadtrat eine tadellose Bankauskunft vorgelegt und Belege über die Zusammenarbeit zwischen unserer bulgarischen Tochter und dem REWE -Konzern. Daher war die Ablehnung unserer Firma durch den Stadtrat unlauter und nur Vorurteilen und latenter Ausländerfeindlichkeit geschuldet.“ Damals hatte der Stadtrat diesem Vertrag mit umfassenden Änderungswünschen, inkl. der Ãœbertragung des Grundbesitzes auf die deutsche Mutterfirma, zurück gewiesen. Vertreter der Firma André Roßnagel kam diesen Aufforderungen nach.
Die in einer nicht-öffentlichen Sitzung im Vorfeld der Entscheidung vorgebrachten weiteren Bedenken einiger Stadtratskollegen wirkten den Angaben der Fraktion „Die Linke“ vorgeschoben. Es lag eine positive Stellungnahme des Stadtanwaltes vor, ebenfalls eine entsprechende Bürgschaft, die der Stadt Sicherheit gewährt hätte, der Investor zeigte sich kooperationsbereit und der Erschließungsvertrag wurde nach den Wünschen des Stadtrates angepasst. Außerdem gab auch der Landkreis grünes Licht. Eigentlich lag damit kein Sachgrund mehr vor, diesen Erschließungsvertrag abzulehnen. „Im Gegenteil hätte die Erschließung eine weitere Aufwertung der Stadt bedeutet und läge im Interesse Naunhofs“ sprach sich Stadtrat Michael Eichhorn (Die Linke) für das Projekt aus.
Was war also der Grund für die Ablehnung? Es fiel auf, dass die Fraktion „Die LINKE“, wie auch schon im Tarifstreit, die Einzigen waren, die öffentlich für die Zustimmung im Sinne der Stadt geworben hatten. Gerold Meyer (CDU), der es normalerweise zu seinem Markenkern gemacht hat, ausschließlich formell zu argumentieren, begründete seine Ablehnung öffentlich und ungewohnt emotional mit „Bauchschmerzen“.
Ein Urteil des Amtsgericht Grimma vom 11. April 2016 erklärt zumindest die Rolle der CDU im besagten Thema. André Roßnagel hatte der CDU öffentlich vorgeworfen Korruption zu betreiben, diese wiederrum versuchten Roßnagel dann mit einer einstweiligen Verfügung zum Schweigen zu bringen, das jedoch lehnte das Gericht nun ab und bestätigte in der Begründung auch den Vorwurf.
Wie im Urteil begründet stellte sich dem Gericht folgender Sachverhalt dar: „Der Verfügungskläger habe sich mit Namen vorgestellt, er habe erklärt, er würde Wolffs heißen, würde zur CDU gehören. Weiter benannt habe er einen Herrn Meyer, Stadtrat in Naunhof. Er habe erklärt, er sei der Vertreter von einigen CDU-Stadträten der Stadt Naunhof. […] Herr Wolffs habe dann erklärt, die CDU hätte das Sagen im Stadtrat von Naunhof. In Naunhof würde es etwas anders laufen, Herr Roßnagel müsse sich mehr in Naunhof einbringen, er müsse ein gewisses Budget für gewisse Leute zur Verfügung stellen. […] Herr Roßnagel habe geantwortet, es werde keinerlei Zahlungen geben, er werde dem Stadtrat das gesamte Vorhaben aber nochmals präsentieren. Herr Wolf habe darauf geantwortet, unter diesen Umständen sehe er keine Chance des Vorhabens. Herr Wolffs erklärt noch ergänzend, er würde ein Gespräch mit Herrn Meyer führen.“ (Zeugenaussage, vom Gericht als glaubwürdig eingestuft)
Bemerkenswert ist die Begründung. Daraus geht hervor, dass das Gericht nach Beweisaufnahme davon ausgeht, dass diese Behauptungen den Tatsachen entsprechen. Auch Herr Meyer wird in der Begründung mehrfach erwähnt.
„Der Verfügungskläger (Wolffs) hat erpresserisch versucht die Verfügungsbeklagte (Investitionsfirma) zu Zahlungen zu bewegen und die Verfügungsbeklagte hat nach der Ablehnung des Stadtrates nun ein großes Projekt verloren, deren Erschließung durch sie nicht mehr durchgeführt werden kann.“ begründet das Gericht die Ablehnung der einstweiligen Verfügung weiter. Außerdem soll aus diversen Zeugenaussagen eindeutig hervor gehen, dass Wolffs bei Roßnagel ein Geldbudget für die CDU Stadträte der Stadt Naunhof verlangt habe und nachdem dies abgelehnt worden war, die CDU Stadträte der Stadt Naunhof das Vorhaben abgelehnt haben.Bürgermeister Zocher erklärte, offene Fragen habe es nicht mehr gegeben, er sei überrascht gewesen, dass der Erschließungsvertrag abgelehnt worden sei, da es für die Stadt Naunhof positiv gewesen wäre. Die Begründung des Stadtrates Meyer, noch so viele Fragen zu haben, sei nicht nachvollziehbar gewesen, da alle Fragen gestellt werden konnten und auch gestellt worden und beantwortet worden seien.
Das komplette Urteil finden Sie hier: http://www.parthenpark.com/#!Bestechungsskandal-in-Naunhof-gerichtlich-best%C3%A4tigt/c218b/570fb3200cf20b4e25a57547
Update: In zweiter Distanz wurde das Urteil durch das OVG aufgehoben. Hauptgrund, der Mitarbeiter von Roßnagel war als Zeuge bzw. Beweismittel nicht zugelassen, da Wolffs offenbar nicht mitgeteilt wurde das eine dritte Person mithört. Damit bleibt nach wie vor offen, ob es diesen Bestechungsversuch gab oder nicht. Das Gericht verbot Roßnagel unter Androhung von Strafen, die Behauptung aufrecht zu erhalten.