Trebsen. Für Christen ist es ein kirchliches Hochfest, für andere bloß die Zeit versteckter Süßigkeiten und für zwei Brüder (30, 34) war es in diesem Jahr (auch) die Zeit, ein ganz besonderes Osterreiten anzugehen. Die beiden schnappten sich ihre Quads und knatterten mit gut 15 Pferdestärken über Feld- und Waldwege. Weil jene allerdings im Naturschutzgebiet gelegen und als tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum zu werten sind, wären – abgesehen von einer unwahrscheinlichen Sondergenehmigung – schon aus verkehrsrechtlicher Sicht Haftpflichtversicherungen, Kennzeichen und Fahrerlaubnisse erforderlich gewesen. Immerhin nahmen Sichtung und Prüfung der Unterlagen wenig Zeit in Anspruch, denn lediglich der 30-Jährige konnte überhaupt etwas vorweisen. Doch sein Führerschein ersparte ihm in der Anzeige nur einen von drei Straftatbeständen (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz, Verstoß Abgabeordnung), die sein Bruder in Gänze verwirklichte.
Quelle: PD Leipzig (unbearbeitet)