Grimma. Telefonisch wurde der Polizei mitgeteilt, dass ein unbekannter โKรผnstlerโ seinen Drang nach Schmierereien „An der Holzecke“ ausleben musste.
Dazu benutzte er mehrere Eingangstรผren bzw. deren Glasscheiben und โverzierteโ sie mittels eines Eddingstiftes. Als wรคre die Sachbeschรคdigung nicht bereits Untat genug, erfรผllte die Motivwahl gar den qualifizierten Tatbestand des ยง 86a StGB โ Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.