308 Schusswaffen freiwillig abgegeben

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Symbolbild/pixabay

Sachsen. Waffenbesitzer hatten im Zuge der Änderung des Waffengesetzes im Zeitraum vom 6. Juli 2017 bis 1. Juli 2018 die Möglichkeit, illegale Waffen bei den Waffenbehörden oder Polizeidienststellen in Deutschland straffrei abzugeben.

Im Freistaat Sachsen wurden insgesamt 308 Lang- und Kurzwaffen abgegeben. Davon befanden sich 49 Schusswaffen – also rund 16 Prozent – in illegalem Besitz. Außerdem wurden 14 sonstige Waffen (zum Beispiel Hieb- und Stichwaffen) abgegeben, wovon neun in illegalem Besitz waren. Außerdem wurden 17.764 Stück Munition abgegeben – darunter 8,5 Prozent (1.504 Stück) aus illegalem Besitz.

„Die Waffenamnestie hat Besitzer unerlaubter Waffen und Munition motiviert und ermutigt, diese straffrei abzugeben. Es ist in unserem gemeinsamen Interesse, die Zahl der sich im Umlauf befindlichen Waffen und Munition zu reduzieren. Von jeder einzelnen jetzt abgegebenen Waffe und Munition kann keine Gefahr mehr ausgehen. Das ist eine gute Nachricht für die Sicherheit im Freistaat. Die Waffen werden nunmehr vernichtet“, sagte Landespolizeipräsident Jürgen Georgie. „Einige abgegebene Waffen und Munitionsstücke stammten auch aus Haushaltsauflösungen sowie Boden- und Speicherberäumungen nach Todesfällen. Ihr Fund überraschte oftmals die Hinterbliebenen“, so Georgie.

Im Zuge der letzten Waffenamnestie aus dem Jahr 2009 wurden 730 Lang- und Kurzwaffen sowie 42 sonstige Waffen abgegeben. Aus illegalem Besitz stammten damals 110 Schusswaffen und zehn sonstige Waffen. Die abgegebene Munition wurde damals nicht erfasst.

Übrigens: Mit dem Ende des Amnestiezeitraums ende die Möglichkeit zur freiwilligen Abgabe von Waffen und Munition jedoch nicht, heißt es aus dem sächsischen Innenministerium. Die Waffenbehörden und Polizeidienststellen nehmen diese auch weiterhin an. Nach Ablauf der Amnestieregelung sei die straffreie Abgabe allerdings nur noch für die Besitzer legaler Waffen und Munition möglich.