Sachsen. Waffenbesitzer hatten im Zuge der รnderung des Waffengesetzes im Zeitraum vom 6. Juli 2017 bis 1. Juli 2018 die Mรถglichkeit, illegale Waffen bei den Waffenbehรถrden oder Polizeidienststellen in Deutschland straffrei abzugeben.
Im Freistaat Sachsen wurden insgesamt 308 Lang- und Kurzwaffen abgegeben. Davon befanden sich 49 Schusswaffen โ also rund 16 Prozent – in illegalem Besitz. Auรerdem wurden 14 sonstige Waffen (zum Beispiel Hieb- und Stichwaffen) abgegeben, wovon neun in illegalem Besitz waren. Auรerdem wurden 17.764 Stรผck Munition abgegeben โ darunter 8,5 Prozent (1.504 Stรผck) aus illegalem Besitz.
โDie Waffenamnestie hat Besitzer unerlaubter Waffen und Munition motiviert und ermutigt, diese straffrei abzugeben. Es ist in unserem gemeinsamen Interesse, die Zahl der sich im Umlauf befindlichen Waffen und Munition zu reduzieren. Von jeder einzelnen jetzt abgegebenen Waffe und Munition kann keine Gefahr mehr ausgehen. Das ist eine gute Nachricht fรผr die Sicherheit im Freistaat. Die Waffen werden nunmehr vernichtetโ, sagte Landespolizeiprรคsident Jรผrgen Georgie. โEinige abgegebene Waffen und Munitionsstรผcke stammten auch aus Haushaltsauflรถsungen sowie Boden- und Speicherberรคumungen nach Todesfรคllen. Ihr Fund รผberraschte oftmals die Hinterbliebenenโ, so Georgie.
Im Zuge der letzten Waffenamnestie aus dem Jahr 2009 wurden 730 Lang- und Kurzwaffen sowie 42 sonstige Waffen abgegeben. Aus illegalem Besitz stammten damals 110 Schusswaffen und zehn sonstige Waffen. Die abgegebene Munition wurde damals nicht erfasst.
รbrigens: Mit dem Ende des Amnestiezeitraums ende die Mรถglichkeit zur freiwilligen Abgabe von Waffen und Munition jedoch nicht, heiรt es aus dem sรคchsischen Innenministerium. Die Waffenbehรถrden und Polizeidienststellen nehmen diese auch weiterhin an. Nach Ablauf der Amnestieregelung sei die straffreie Abgabe allerdings nur noch fรผr die Besitzer legaler Waffen und Munition mรถglich.