Sachsen. Welche Kosten verursachen einzelne Gesetze für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung? Lassen sich diese Kosten senken? Mit diesen Fragen befasst sich der Sächsische Normenkontrollrat, dessen Mitglieder gestern zur konstituierenden Sitzung zusammengekommen sind. Vorsitzender des Sächsischen Normenkontrollrates ist der langjährige Landrat Michael Czupalla. Zu seinem Stellvertreter wurde Prof. Dr. Michael Schefczyk gewählt, der Inhaber des Lehrstuhls für Entrepreneurship und Innovation an der Technischen Universität Dresden ist. Weitere Mitglieder sind Andreas Bösl, Präsidiumsmitglied beim Verband der Sächsischen Wirtschaft und geschäftsführender Gesellschafter der BTOe – Bergbau und Tiefbau GmbH, André Jacob, geschäftsführendes Präsidialmitglied des Sächsischen Landkreistages, Ralf Leimkühler, stellvertretender Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages sowie Hanjo Lucassen, der von 1992 bis 2010 Vorsitzender des DGB Sachsen und von 1999 bis 2004 Mitglied des Sächsischen Landtages war.Vorsitzender Michael Czupalla: „Der Freistaat Sachsen schafft als erstes Bundesland einen Normenkontrollrat auf Landesebene nach dem Vorbild des Nationalen Normenkontrollrates. Ich hoffe, dass Sachsen sowohl beim Abbau bestehender als auch beim Vermeiden neuer Bürokratiekosten ähnliche Fortschritte wie der Bund erzielen kann.“
Hintergrund:
Der Sächsische Normenkontrollrat hat die Aufgabe, die Staatsregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der Rechtsetzung zu unterstützen. Er prüft die Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Regelungen für Bürger, Wirtschaft, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen, und die öffentliche Verwaltung. Das Sächsische Normenkontrollratsgesetz ist zunächst bis Juli 2017 befristet.Der Sächsische Normenkontrollrat besteht aus sechs Mitgliedern, aus den Bereichen Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und den Kommunen entstammen. Die Mitgliedschaft im Sächsischen Normenkontrollrat ist ein Ehrenamt. Die Mitglieder erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung.
Quelle: PM Sächsisches Staatsministerium der Justiz