22,8 Millionen Euro für landwirtschaftliche Betriebe

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Sachsen. 61 landwirtschaftliche Betriebe aus Sachsen erhalten Fördermittel zur Modernisierung oder Erweiterung ihrer Betriebe. Insgesamt werden Zuschüsse in Höhe von 22,8 Millionen Euro nach der Richtlinie „Landwirtschaft, Innovation und Wissenstransfer“ bewilligt. „Wir unterstützen damit Gesamtinvestitionen in den landwirtschaftlichen Betrieben sowie im Gartenbau von fast 75 Millionen Euro“, sagt Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt. „Unsere Landwirte können damit in ihre Betriebe und in ihre Zukunft investieren. Die Fördermittel helfen ihnen, die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen zu sichern oder noch weiter zu verbessern.“ Für die gesamte Förderperiode bis 2020 stehen 202 Millionen Euro für Zuschüsse zu Investitionen zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes und aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen.Mehr als 18 Millionen Euro der nun bewilligten Fördergelder gehen an Betriebe, die Milchrinder halten. „Es freut mich, dass diese Unternehmen trotz der anhaltenden Tiefpreisphase Geld in die Hand nehmen und ihre Unternehmen mit Hilfe moderner Technik sowie neuen Gebäuden stärken“, so Schmidt. Die Unternehmen investieren in automatische Melksysteme und in moderne Milchviehställe, in denen sich die Tiere frei bewegen und in den von ihnen bevorzugten Bereichen aufhalten können. Die Investitionen kommen so auch dem Tierwohl zugute, und die Betriebe reagieren auf gestiegene Anforderungen an die Ressourcen- und Energieeffizienz.

Mehr als 2,2 Millionen Euro Fördermittel erhalten schweinehaltende Betriebe, die davon vor allem neue Ferkelaufzuchtställe bauen. Für Gartenbaubetriebe werden insgesamt 1,2 Millionen Euro Zuschüsse bewilligt, die davon in erster Linie energiesparende Gewächshäuser errichten. Weitere Fördermittel fließen in die ökologische Geflügelhaltung.Landwirtschaftliche Unternehmen können bereits im Rahmen des zweiten Aufrufes weitere Anträge auf Fördermittel stellen. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2016. Informationen zu diesem Aufruf gibt es im Förderportal des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft unter http://www.smul.sachsen.de/foerderung/4769.htm. Der Fördersatz für Investitionsvorhaben liegt im Regelfall bei 25 Prozent, im Garten- und Weinbau bei 35 Prozent. Vorgesehen sind Zuschläge für besonders tierwohlorientierte Stallbauten in Höhe von 15 Prozent und für Investitionen in benachteiligten Gebieten von fünf Prozent.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft