Wurzen. Nach bisherigen Erkenntnissen derPolizeidirektion Leipzig kam es in der Nacht zum Samstag im Bereich der Parkanlage am Bahnhof zu einer Auseinandersetzung zwischen zweier Gruppen.
Zunรคchst wohl noch rein verbal gefรผhrt, eskalierte die Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen junger Deutscher und Auslรคnder, wobei sich letztere dann nach Angaben der Polizei in ihre Unterkunft an der Dresdner Straรe zurรผckzogen. In der Folge begaben sich zwei Deutsche zu diesem Wohnhaus, schlugen gegen die Haustรผr und beschรคdigten eine Scheibe.
Daraufhin verlieร eine kleinere Gruppe von Auslรคndern das Gebรคude und verfolgte die beiden Deutschen, weshalb es zum neuerlichen Aufeinandertreffen mit der deutlich grรถรeren Gruppe Deutscher (etwa 30 Personen) kam. Aufgrund deren Auftretens begaben sich die Auslรคnder โ unter Verfolgung โ zurรผck zur Unterkunft, welche aber kurz darauf durch wohl zwรถlf Anwesende/Bewohner wieder verlassen wurde, die mit Messern und
Knรผppeln bewaffnet waren.
Dieser Personenkreis verfolgte nun seinerseits die deutsche Gruppierung und verletzte zwei Mรคnner durch Messerstiche am Oberschenkel schwer. Zudem kam gegenรผber einem Dritten offenbar auch ein Elektroschocker zum Einsatz. Im Anschluss daran stรผrmten dann wohl wiederum mehrere Deutsche in das Wohnhaus der Auslรคnder, in dessen Inneren weitere kรถrperliche Attacken stattfanden.
Die Geschehnisse ereigneten sich innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne und wurden unter schnellstmรถglicher Zufรผhrung weiterer Polizeikrรคfte unterbunden.
„Die Polizeidirektion Leipzig kann gegenwรคrtig noch nicht sagen, welcher konkrete
Anlass die Gewaltkette begrรผndete und ob sich jene โ die Ablรคufe und die
Anzahl der Beteiligten bedingen eine gewisse Unรผbersichtlichkeit โ tatsรคchlich
wie oben dargestellt abspielte. Deshalb muss zur Vereinfachung leider auch auf die wenig differenzierenden Begriffe โDeutscheโ und โAuslรคnderโ zurรผckgegriffen werden.“ so Pressesprecher der Polizei Andreas Loepki.
„Ferner kann zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine Aussage getroffen werden, ob die Gewalt durch eine rassistische bzw. extremistische Motivation begleitet wurde. Gleichwohl wurde bereits veranlasst, die Ermittlungen, welche wegen ยง 125 a StGB (Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs) gefรผhrt werden, dem Dezernat Staatsschutz zu รผbertragen. Es sei aber angemerkt, die Einschรคtzung bezรผglich einer politischen Tatmotivation immer erst im Zuge der Ermittlungen treffen zu kรถnnen โ sie ist nie eine (spekulative) Eingangsbedingung.„