Grimma. Zweimal wurde der Strafprozess gegen Grimmas Oberbürgermeister Matthias Berger (parteilos) wegen der umstrittenen Baumfällaktion im Stadtwald mittlerweile verschoben und sollten eigentlich am 02. November stattfinden.
Wie das Amtsgericht Grimma in einer Pressemitteilung vergangene Woche mitteilte hatte Berger seinen Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Grimma wegen „leichtfertiger Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete“ zurückgenommen und lediglich auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt. Soll heißen, Berger nahm den Strafbefehl an, das Maß der Strafe aber nicht. In Folge dessen ist der Strafbefehl mit dem Schuldspruch rechtskräftig geworden. Der zuständige Strafrichter hatte am Dienstag alle zehn geladenen Zeugen abgeladen und die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Angeklagten aufgehoben. In der Hauptverhandlung am Montag konnte sich Berger nun von seinem Verteidiger vertreten lassen.Der zuständige Richter entschied nun, nachdem auch das tatsächliche Einkommen von Matthias Berger feststand, die Höhe der Strafe auf 10.150 € abzusenken. Die 70 Tagessätze blieben aber erhalten wurden aber von 200 auf 145 € gesenkt. Wie wir erfuhren hatte Matthias Berger den Einspruch auch deshalb zurückgezogen um seine Angestellten, welche auf seine Anweisung die Fällungen vornahmen, zu schützen, ihnen die Zeugenaussage zu ersparen und somit eine öffentlich medienwirksame Verhandlung zu verhindern. Möglich auch, dass er einen Imageschaden für die Stadt verhindern wollte. Der zuständige Richter Weimann konnte dem Anwalt von Berger zumindest hinsichtlich der Jagdleidenschaft seines Mandanten Hoffnung machen. Die begangene Tat sei keine gemeingefährliche Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches, was einen Einzug der Jagdberechtigung zur Folge hätte, erklärte er gegenüber anderen Medien. Die Jagdbehörde muss nun prüfen, ob Matthias Berger seinen Jagdschein behalten darf.
Hintergrund: Berger hatte zwischen dem 14. und 28. Februar 2014 veranlasst, dass im Grimmaer Stadtwald umsturzgefährdete Bäume aus Hochwasserschutzgründen abgeholzt werden. Das Landratsamt hatte Berger wegen fahrlässiger Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete deshalb angezeigt da die erforderlichen Genehmigungen nicht vorlagen. Das Amtsgericht Grimma erließ daraufhin einen Strafbefehl. Berger sollte eine Geldstrafe von 14000 Euro, aufgeteilt in 70 Tagessätzen zahlen. Dagegen wehrte sich der 47-Jährige und legte Einspruch ein. Der Prozess sollte eigentlich bereits im Mai und dann im Juli beginnen und wurde zuletzt aber wegen Erkrankung des Richters erneut verschoben.
In den sozialen Netzwerken hatten viele Grimmaer Bürger ihren Unmut über die Anzeige des Landkreises geäußert und für Berger Rückendeckung signalisiert. Wie wir heute von Matthias Berger erfuhren wird er die Geldstrafe und sämtliche Nebenkosten, in der Summe gut 20.000 € des Verfahrens, privat aufbringen müssen. Außerdem nutzte er die Gelegenheit um sich, für die ihm bereits zur Zahlung der Strafe zugegangenen anonymen Geldspenden, zu bedanken: „Ich weiß nicht von wem diese kamen, ich möchte mich aber dennoch für die Anteilnahme und diese Geste bedanken und muss dennoch darum bitten darauf zu verzichten. Die eingegangenen Spenden werde ich einem wohltätigen Zweck zu Gute kommen lassen.“
Für die Verhandlungen hatte der Landkreis dutzende Aktenordner, ein Gutachten und unter Anderem Bilder von Polizeihubschraubern als Beweislast angeführt. Die gerodete Fläche gilt für viele Grimmaer seit dem als Erholungsgebiet und Aufwertung des einst verwilderten Muldenareals. So kommt das Zitat von Tacitus: „Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.“ der Realität gefährlich nahe.Ob hier die Verhältnismäßigkeit des Kostenaufwands mit der Schwere der Tat gegeben ist, ist widerum eine der wenigen Fragen, welche im Fall „Stadtwaldfällung“ ungeklärt bleiben wird.