Grimma. Zweimal wurde der Strafprozess gegen Grimmas Oberbürgermeister Matthias Berger (parteilos) wegen der umstrittenen Baumfällaktion im Stadtwald mittlerweile verschoben und sollten eigentlich am 02. November stattfinden. Es kam nun doch anders. Wie das Amtsgericht Grimma in einer Pressemitteilung mitteilte hat Berger seinen Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Grimma wegen „leichtfertiger Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete“ zurückgenommen und lediglich auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt. Soll heißen, Berger nimmt den Strafbefehl an, das Maß der Strafe aber nicht. In Folge dessen ist der Strafbefehl mit dem Schuldspruch rechtskräftig geworden. Der zuständige Strafrichter hat am Dienstag alle zehn geladenen Zeugen abgeladen und die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Angeklagten aufgehoben. In der Hauptverhandlung am Montag kann sich Berger nun von seinem Verteidiger vertreten lassen.Hintergrund: Berger hatte zwischen dem 14. und 28. Februar 2014 veranlasst, dass im Grimmaer Stadtwald umsturzgefährdete Bäume aus Hochwasserschutzgründen abgeholzt werden. Das Landratsamt hatte Berger wegen fahrlässiger Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete deshalb angezeigt.
Das Amtsgericht Grimma erließ daraufhin einen Strafbefehl. Berger sollte eine Geldstrafe von 14000 Euro, aufgeteilt in 70 Tagessätzen zahlen. Dagegen wehrte sich der 47-Jährige und legte Einspruch ein. (wir hatten berichtet). Der Prozess sollte eigentlich bereits im Mai und dann im Juli beginnen und wurde zuletzt aber wegen Erkrankung des Richters erneut verschoben.
In den sozialen Netzwerken hatten viele Grimmaer Bürger ihren Unmut über die Anzeige des Landkreises geäußert und für Berger Rückendeckung signalisiert.
Für die Verhandlungen hatte der Landkreis dutzende Aktenordner, ein Gutachten und unter Anderem Bilder von Polizeihubschraubern als Beweislast angeführt. Ob hier die Verhältnismäßigkeit des Kostenaufwands mit der Schwere der Tat gegeben ist, ist eine der wenigen Fragen, welche im Fall Stadtwaldfällung ungeklärt bleiben wird.