Sachsen. Die Perspektive aus der Luft fasziniert immer mehr Menschen: Drohnenaufnahmen von Städten, Dörfern und Landschaften liegen im Trend. Doch mit der steigenden Zahl privater Drohnenflüge wächst auch die Zahl der Regelverstöße – und damit die der Anzeigen.
Wie die Landesdirektion Sachsen mitteilt, ist die Zahl der registrierten Drohnenbetreiber in Deutschland in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Waren es 2021 noch rund 357.000, lag die Zahl im Jahr 2025 bereits bei etwa 797.000. Diese Entwicklung zeigt deutlich: Drohnen sind längst ein Massenphänomen geworden.
Parallel dazu verzeichnet die Landesdirektion Sachsen einen deutlichen Anstieg von Verstößen. „Mit Drohnen lassen sich Städte und Landschaften aus einer neuen Perspektive erleben. Wichtig ist aber, dass Drohnenbetreiber die geltenden Regeln kennen und einhalten“, erklärt Béla Bélafi. Nur so ließen sich Sicherheit im Luftraum und der Schutz der Privatsphäre gewährleisten.
Anzeigen steigen deutlich an
In Sachsen ist die Zahl der Anzeigen im Zusammenhang mit Drohnenflügen innerhalb von drei Jahren um rund 50 Prozent gestiegen. Wurden 2023 noch 58 Fälle registriert, waren es 2024 bereits 79 und im Jahr 2025 schließlich 87. In vielen dieser Fälle folgten Bußgeldbescheide.
Die Landesdirektion Sachsen fungiert dabei nicht nur als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Drohnenflüge, sondern auch als zentrale Bußgeldstelle für Verstöße im Luftfahrtrecht.
Welche Regeln gelten für Drohnenflüge?
Die meisten privaten Drohnenflüge fallen unter die sogenannte „offene Kategorie“ der europäischen Drohnenverordnung. Dazu zählen Freizeitflüge sowie einfache Foto- und Videoaufnahmen. Eine gesonderte Aufstiegsgenehmigung ist in der Regel nicht erforderlich – vorausgesetzt, die gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten.
Registrierung ist Pflicht:
Wer eine Drohne mit Kamera oder einem Gewicht über 250 Gramm betreibt, muss sich vorab registrieren. Nach der Anmeldung erhalten Betreiber eine elektronische Registrierungsnummer (eID), die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.
Drohnenführerschein:
Für viele Flüge ist ein EU-Kompetenznachweis erforderlich. Dieser kann über eine Online-Schulung mit anschließendem Test erworben werden.
Sicherheitsregeln im Flug:
- Maximale Flughöhe: 120 Meter
- Drohne muss stets in Sichtweite bleiben
- Überfliegen von Menschenansammlungen ist verboten
- Mindestabstände zu unbeteiligten Personen sind einzuhalten
- Je nach Drohnenklasse gelten zusätzlich Einschränkungen über Wohn-, Gewerbe- und Verkehrsflächen.
Flugverbotszonen strikt beachten
Unabhängig von der Kategorie gibt es klare Flugverbotszonen. Dazu zählen unter anderem:
- Bereiche rund um Flughäfen und Flugplätze
- Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften
- bestimmte Naturschutzgebiete
- sensible Einrichtungen wie Industrieanlagen oder Energieinfrastruktur
Vor jedem Start sollten Drohnenpiloten daher prüfen, ob für das Gebiet Einschränkungen gelten – etwa mithilfe spezieller Apps oder Karten.
Privatsphäre bleibt ein sensibles Thema
Neben luftrechtlichen Vorschriften spielt auch der Datenschutz eine zentrale Rolle. Aufnahmen von Personen oder privaten Grundstücken dürfen nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden. Verstöße können nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.












