Landkreis Leipzig. Nach einem Ausbruch der Newcastle-Krankheit am 20.02.2026 in Brandenburg (Kreis Oder Spree) ist fünf Tage später auch ein Ausbruch in Bayern (Landkreis Erding) amtlich bestätigt worden.
Hierbei handelt es sich um die ersten beiden bestätigten Fälle bei gehaltenem Geflügel in Deutschland seit 30 Jahren. Lediglich bei Wild- und Haustauben wird die Erkrankung sonst sporadisch nachgewiesen. Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln (Aviäres Paramyxovirus 1). Sie wird auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet, jedoch ist der Erreger nicht identisch mit der landläufig als Vogelgrippe bekannten Geflügelpest, kann jedoch ebenso zu hohen Verlustraten in Geflügelbeständen führen.
Symptome
Fast alle Vogelarten können sich infizieren. Besonders betroffen sind Hühner und Puten. Das Krankheitsbild variiert nach Immunitätslage der Vögel und der Virulenz des Virusstammes stark, ähnelt aber dem klinischen Bild einer Infektion mit dem HPAI-Virus (Geflügelpest). Typische Anzeichen sind unter anderem vermehrte Verendungen, Durchfall, Atemnot, weniger oder verformte Eier, Kopfschiefhaltung und Lähmungserscheinungen, Ödeme an Kopf und Kehllappen sowie petechiale Blutungen im Bereich der Schleimhäute.
Für den Menschen gilt der Erreger als ungefährlich. In Einzelfällen kann er eine Bindehautentzündung bzw. milde grippale Symptome hervorrufen.
Übertragung
Das Virus wird von infizierten Tieren mit dem Kot, mit Körpersekreten und der Atemluft ausgeschieden. Es kann direkt von Tier zu Tier, über Eier, oder indirekt über Kleidung, Schuhe, Hände, Fahrzeuge, Futter, Mist, Transportkisten oder durch Wildvögel, Ratten, Mäuse und Insekten übertragen werden. Das Risiko einer Infektion ist besonders bei Freilandhaltung erhöht.
Impfpflicht
Im Unterschied zur Geflügelpest besteht gegen die Newcastle-Erkrankung in Deutschland ausnahmslos eine Impfpflicht für Hühnergeflügel und Puten unabhängig von der Größe der Bestände, d. h. vom ersten Huhn bzw. der ersten Pute an. Die Impfung ist ein wesentlicher Baustein zur Seuchenprävention und trägt maßgeblich dazu bei, größere Ausbruchsgeschehen zu verhindern. Eine lückenhafte Impfung gefährdet nicht nur einzelne Bestände, sondern die gesamte Geflügelpopulation! Für die Umsetzung der Impfpflicht sind die Tierhalter selbst verantwortlich. Bei Fragen bzgl. der Impfung wenden Sie sich an Ihren Tierarzt. Weiter Informationen bzw. eine Stellungnahme zur Impfpflicht durch die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin erhalten Sie unter den folgenden Links:
- https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/newcastle-disease-weiter-auf-dem-vormarsch/
- https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00034829/Stellungnahme_ND_2021-01-01.pdf
Biosicherheit
Vor diesem Hintergrund ruft das Veterinäramt des Landkreises alle Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf. Durch geeignete Biosicherheitsmaßnahmen kann das Eintragsrisiko gesenkt werden. Hierzu gehört vor allem die Vermeidung von direktem und indirektem Kontakt zwischen gehaltenen Vögeln und Wildvögeln. Gehaltene Tiere sollten so gefüttert und getränkt werden, dass Wildvögel nicht mit dem Futter/Tränkwasser in Kontakt kommen können. Schuhwerk sollte vor Betreten der Ställe gewechselt oder desinfiziert werden. Auch die Aufstallung von gehaltenen Vögeln ist derzeit nachdrücklich zu empfehlen. Das Auftreten klinischer Anzeichen der Newcastle-Erkrankung (z. B. Fieber, Durchfall, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit, Atemnot) ist durch einen Tierarzt abklären zu lassen. Vermehrte Todesfälle sind zudem dem Veterinäramt anzuzeigen. Tote und offensichtlich erkrankte Wildvögel sollten dem Veterinäramt ebenfalls gemeldet werden.
Zur Überprüfung der in der eigenen Tierhaltung umgesetzten Vorsorgemaßnahmen steht Ihnen die Risikoampel der Universität Vechta zur Verfügung, wobei die Geflügelpest stellvertretend für die Newcastle-Krankheit zu wählen ist: Risikoampel – Vorwort – Geflügelpest – Risikoampel Universität Vechta. https://risikoampel.uni-vechta.de/plugins.php/aisurveyplugin/ai/survey?disease_id=1
Anzeigepflicht
Die Newcastle-Erkrankung ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deshalb weist das Veterinäramt des Landkreises Leipzig darauf hin, das Geflügelhalter vermehrte Verendungen von Geflügel bzw. Anzeichen, die auf die Newcastle-Erkrankung hindeuten, unverzüglich zu melden haben. Die Meldung kann über lueva@lk-l.de oder die Telefonnummer 03433 241 2501 erfolgen. Am Wochenende ist die Meldung über die Rettungsleitstelle vorzunehmen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes zur Verfügung (03433/2412501 bzw. lueva@lk-l.de) sowie der Geflügelgesundheitsdienst der sächsischen Tierseuchenkasse (info@tsk-sachsen.de).












