Von Taser bis KI: Sachsen will Instrumente der Polizei erweitern

Kabinett bringt neues Polizeigesetz auf den Weg – mehr Technik, neue Befugnisse, schärfere Debatte

0
1
Symbolbild/KI generiert

Sachsen. Das sächsische Kabinett hat den Entwurf für ein neues Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz beschlossen und zur weiteren Beratung an den Landtag überwiesen. Mit der Reform will die Staatsregierung die Befugnisse der Polizei erweitern und an veränderte Sicherheitslagen sowie den technischen Fortschritt anpassen.

Innenminister Armin Schuster bezeichnete das Vorhaben als notwendigen Schritt: Das Gesetz ermögliche es der Polizei, „sich mit ihren Befugnissen auf der Höhe der Zeit zu bewegen“ und die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen.

Umsetzung des Koalitionsvertrags und verfassungsrechtliche Vorgaben

Nach Angaben des Innenministeriums setzt der Entwurf zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und berücksichtigt zugleich die Rechtsprechung des Sächsischer Verfassungsgerichtshof. Hintergrund sind frühere Entscheidungen, die dem Gesetzgeber enge Grenzen beim Einsatz moderner Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse gesetzt hatten.

Taser, Drohnen und Kennzeichenerkennung

Ein wesentlicher Punkt ist die geplante Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten. Ab 2027 sollen sogenannte Taser bei der Sächsische Polizei regulär eingesetzt werden. Sie gelten laut Ministerium als potenziell milderes Mittel, da sie Angreifer stoppen können, ohne dauerhafte Verletzungen zu verursachen.

Zudem soll der Einsatz von Drohnen erstmals ausdrücklich gesetzlich geregelt werden – sowohl zur Lageerkundung etwa bei der Vermisstensuche als auch zur Abwehr feindlicher Drohnen mithilfe von Laser- oder GPS-Störtechnik. Ergänzt wird dies durch neue Befugnisse zur verdeckten und automatisierten Kennzeichenerkennung, um gestohlene Fahrzeuge schneller aufzuspüren und Täter zu identifizieren.

Zugriff auf Internetdaten und automatisierte Analyse

Besonders sensibel ist die geplante Möglichkeit, biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Internetinhalten abzugleichen. Der Abgleich soll nur anlassbezogen erfolgen und der Fahndung nach schweren Straftätern oder Terrorgefährdern dienen. Als Beispiel verweist das Innenministerium auf den Fall der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette, die mithilfe solcher Recherchen durch Journalisten identifiziert wurde. Die Rote Armee Fraktion hatte Deutschland in den 1970er- und 1980er-Jahren mit zahlreichen Anschlägen erschüttert.

Darüber hinaus sieht der Entwurf eine gestufte automatisierte Datenanalyse vor. Je nach Eingriffsintensität reichen die Instrumente vom einfachen Datenabgleich über regelbasierte Recherchesysteme bis hin zu selbstlernender Künstlicher Intelligenz, deren Einsatz an besonders strenge Voraussetzungen geknüpft ist.

Videoüberwachung, KI-Training und Quellen-TKÜ

An Kriminalitätsschwerpunkten soll künftig intelligente Videoüberwachung möglich sein. Die Software soll gefährliche Situationen anhand von Bewegungsmustern erkennen, ohne Gesichter oder ethnische Merkmale auszuwerten. Ein biometrischer Echtzeitabgleich bleibt auf konkrete Fahndungslagen beschränkt und setzt eine richterliche Anordnung voraus.

Neu ist auch eine gesetzliche Grundlage für das Training und die Testung eigener IT-Systeme, etwa zur automatisierten Erkennung von kinderpornografischem Material oder von Deepfakes. Ergänzt wird dies durch die Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), mit der verschlüsselte Kommunikation im Einzelfall und unter Richtervorbehalt überwacht werden kann.

Bodycams in Wohnungen und stärkerer Opferschutz

Polizistinnen und Polizisten sollen Bodycams künftig auch in Wohn- und Geschäftsräumen einsetzen dürfen. Ziel ist eine objektive Einsatzdokumentation; detaillierte Regelungen zum An- und Abschalten sollen den Schutz der Privatsphäre gewährleisten.

Ein weiteres Maßnahmenpaket betrifft den Umgang mit häuslicher Gewalt. Wohnungsverweise, Aufenthaltsverbote und die Möglichkeit elektronischer Überwachung sollen den Schutz von Betroffenen verbessern. Neue Datenübermittlungsregeln zwischen Behörden und spezialisierten Stellen sollen zudem ein schnelleres Eingreifen ermöglichen.

Parlamentarische Beratung steht bevor

Mit der Überweisung an den Sächsischer Landtag beginnt nun das parlamentarische Verfahren. Dort dürfte der Gesetzentwurf nicht nur Zustimmung, sondern auch eine intensive Debatte über Datenschutz, Verhältnismäßigkeit und den Einsatz neuer Überwachungstechnologien auslösen.