Grethen/Grimma. Der geplante Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße S 38 zwischen Grethen und Grimma nimmt konkrete Formen an.
Am Dienstagabend stellte die im Auftrag der sächsischen Straßenbauverwaltung tätige LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH den aktuellen Planungsstand im Rahmen einer Sitzung des Gemeinderates vor. Anlass war der Abschluss der Entwurfsplanung für das Projekt.
Im Fokus der Präsentation stand nicht nur der erreichte Meilenstein, sondern auch ein Ausblick auf die nächsten Schritte im Genehmigungs- und Umsetzungsprozess. Das Vorhaben ist Teil des 100-Kilometer-Radwegeprogramms des Freistaat Sachsen und soll eine Lücke im regionalen Radwegenetz schließen.
Geplant ist ein rund zwei Kilometer langer, straßenbegleitender Geh- und Radweg mit Zwei-Richtungsverkehr und einer Breite von 2,50 Metern. Er soll am Ortsausgang von Grethen beginnen und auf der nördlichen Seite der S 38 bis zur Einmündung „Rotes Vorwerk“ in Grimma verlaufen. Dort ist vorgesehen, dass Radfahrende die Fahrbahn queren können, um auf den bereits vorhandenen Radweg auf der südlichen Straßenseite zu gelangen. Von hier aus bestehen Anschlüsse sowohl in Richtung der Siedlung „Am Rumberg“ als auch in Richtung Grimma.
Mit dem Neubau soll die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich erhöht werden. Gleichzeitig entsteht eine direkte, kurze Verbindung zwischen benachbarten Gemeinden, die den Alltagsradverkehr stärkt und das regionale Wegenetz sinnvoll ergänzt.
Als nächster Schritt steht die Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen an. Deren Einreichung bei der Landesdirektion Sachsen ist für Ende des Jahres vorgesehen. Erst mit einem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss liegt Baurecht vor. Vorausgesetzt, die notwendigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt, können anschließend Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgen.
Nach aktuellem Planungsstand wird für den Bau selbst von einer Dauer von etwa einem Jahr ausgegangen. Konkrete Aussagen zu einem möglichen Baubeginn sind jedoch erst nach Abschluss der Genehmigungsverfahren und der finanziellen Klärungen möglich.











