Sachsen. Honig, Kräuterpasten oder Trinkschokolade – was harmlos und gesund klingt, entpuppte sich in Sachsen teils als ernsthafte Gefahr für Verbraucher.
Die Landesdirektion Sachsen und das Hauptzollamt Dresden haben im Jahr 2025 insgesamt 44 Lieferungen vermeintlicher Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern aus dem Verkehr gezogen. Der Grund: Die Produkte waren illegal mit Arzneiwirkstoffen versetzt.
Betroffen waren vor allem sogenannte Spezialhonige, Kräuterpasten und Trinkschokoladen. In 29 Fällen enthielten sie nicht deklarierte Potenzmittel, in 15 weiteren Appetitzügler. Damit handelte es sich aus Sicht der Behörden nicht mehr um Lebensmittel, sondern um gefälschte Arzneimittel – mit potenziell erheblichen Gesundheitsrisiken.
„Wir schützen gemeinsam mit dem Hauptzollamt die Verbraucher vor Lebensmitteln, die illegal mit Arzneiwirkstoffen versetzt sind“, erklärt LDS-Präsident Béla Bélafi. Die festgestellten Wirkstoffe seien in Deutschland zulassungs- und verschreibungspflichtig und dürften nur unter ärztlicher Aufsicht eingesetzt werden. Ohne medizinische Kontrolle könnten sie erhebliche Nebenwirkungen verursachen.
Der Weg zur Sicherstellung ist klar geregelt
Verdächtige Sendungen aus Nicht-EU-Staaten werden zunächst von Zollbeamten entdeckt und in Verwahrung genommen. Anschließend prüfen Apotheker der Landesdirektion die Produkte fachlich. Bei Bedarf werden Laboruntersuchungen beauftragt. Bestätigt sich der Verdacht auf nicht deklarierte Wirkstoffe, werden die Waren als gefälschte Arzneimittel eingestuft und endgültig sichergestellt. Gleichzeitig liegt dann eine unerlaubte Einfuhr von Arzneimitteln vor.
Da Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz auch strafrechtlich relevant sein können, werden die Fälle an die Staatsanwaltschaft übergeben. Dort wird im Einzelfall entschieden, ob ein Straf- oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Einführer eingeleitet wird. Zusätzlich informiert die Landesdirektion Sachsen andere Bundesländer, Bundesbehörden und die EU über die festgestellten Produkte, um weitere Gefahren für Verbraucher zu verhindern.
Der Fall zeigt: Nicht alles, was als „natürlich“ oder „traditionell“ beworben wird, ist auch harmlos. Gerade bei Importware aus dem Internet oder aus Nicht-EU-Ländern raten die Behörden zu besonderer Vorsicht.











