Grimma/Köllmichen. In Grimma wurde wie berichtet am 28.02.2025 in einer Geflügelhaltung der Verdacht der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt.
Auf dem Hof wurden laut Landratsamt etwa 100 Vögel gehalten, darunter Puten, Gänse Enten, Tauben, Graupapageien. Um die Verbreitung des Virus möglichst einzudämmen musste das vorhandene Geflügel tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt werden. Im Nachgang wurden alle Bereiche desinfiziert.
Am frühen Vormittag hatten sich etwa 30 Geflügelzüchter im Ort versammelt um dem betroffenen Geflügelhalter zu unterstützen. Sie wollten erreichen, dass die Tauben und Graupapageien von den Maßnahmen ausgenommen werden. „Hier ist die Besonderheit, dass diese Tiere nicht bzw. nur sehr selten an der Geflügelpest erkranken. Weil sie jedoch die Viren übertragen können, ist eine solche Ausnahme nur möglich, wenn die Tiere bereits im Vorfeld getrennt von anderem Geflügel gehalten, Futter, Einstreu und die Gerätschaften getrennt werden, der Schuh- und Kleidungswechsel sowie weitere Hygienemaßnahmen eingehalten wurden.“ so der Landkreis in einem Statement. Der logistische Aufwand dahinter, unter anderem mit intensiver Desinfektion oder permanentem Wechsel der Bekleidung sowie der entsprechenden Dokumentation sei allerdings immens. Der betroffene Geflügelzüchter habe laut Behörde auf diese Maßnahmen verzichtet bzw. keine entsprechenden Nachweise erbringen können. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz am Verwaltungsgericht wurde daher am Nachmittag abgelehnt.

Foto: Landratsamt Landkreis Leipzig
Aufgrund der ungewöhnlich hohen Virenlast wurde die Maßnahme durch den Landkreis Leipzig gemeinsam mit den Feuerwehren aus Mutzschen und Grimma, die technische Hilfe leisteten und der Dekontaminationseinheit der Feuerwehr Grethen noch am Samstag umgesetzt und dauerte bis in die Abendstunden an. Die Entscheidung sei demzufolge keinem der Verantwortlichen leicht gefallen, war aber zum Schutz der anderen Tiere und Tierhalten unumgänglich.
Empfehlung für Tierhalter
„Wir empfehlen Tierhaltern im betroffenen Gebiet ihr Geflügel unverzüglich aufzustallen bzw. abgedeckte, wildvogelsichere Volieren zu nutzen, damit ein Kontakt zu Wildvögeln und ihren Ausscheidungen so sicher wie möglich verhindert wird.“
Das Veterinäramt des Landkreises Leipzig weist darauf hin, das Geflügelhalter vermehrte Verendungen von Geflügel bzw. Anzeichen, die auf eine Infektion mit aviärer Influenza hindeuten, unverzüglich zu melden haben. Die Meldung kann über lueva@lk-l.de oder die Telefonnummer 03433 241 2501 erfolgen. Am Wochenende ist die Meldung über die Rettungsleitstelle vorzunehmen.
Biosicherheitsmaßnahmen für Tierhaltung einhalten
Um die Einschleppung des Geflügelpestvirus in Tierhaltungen trotz der derzeit durch das Auftreten der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation und Geflügelbeständen erhöhten Gefahrenlage zu verhindern, fordert das Veterinäramt des Landkreises Leipzig alle Tierhalter auf, die Biosicherheitsmaßnahmen für ihre Tierhaltung zu überprüfen, ggf. zu verbessern und konsequent einzuhalten. Zur Einschätzung der aktuellen Biosicherheit Tierseuchengeschehen – Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest Ihrer Geflügelhaltung können Sie auch anonym und kostenlos die „AI-Risikoampel‟ der Universität Vechta nutzen (risikoampel.uni-vechta.de).
Auf der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts (fli.de) finden Sie unter der Rubrik – Informationen zu der aktuellen Seuchenlage sowie verschiedene Merkblätter, wie z.B. „Checkliste zur Vermeidung der Einschleppung von HPAI“ und „Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen“. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die Homepage des Landratsamtes Landkreis Leipzig über die ggf. zeitnah verfügten Allgemeinverfügungen hinsichtlich Geglügelpest-Restriktionszonen.