Zwenkau. Eine Firma ist Opfer einer Betrugsmasche geworden, bei der gefälschte Rechnungen per E-Mail an die Abrechnungsabteilung gesendet werden.
Unbekannte Täter kontaktierten eine Sachbearbeiterin, die in der Abrechnungsabteilung der Firma tätig ist. In der E-Mail war eine Zahlungsaufforderung für Einrichtungsgegenstände enthalten.
Da die Firma tatsächlich entsprechende Gegenstände angeschafft hatte, ging die Mitarbeiterin von der Echtheit der Rechnung aus und überwies den geforderten Betrag von über 20.000 Euro. Erst im Nachhinein stellte sich die Rechnung als Fälschung heraus, woraufhin die Firma Anzeige wegen Betrugs erstattete. Das Polizeirevier Borna hat die Ermittlungen aufgenommen.
Die Polizei rät:
Sorgfaltsprinzip: Jede Rechnung muss gegen die Originalbestellung und den bisherigen Zahlungsverlauf geprüft werden.
Referenz-Check: Bei Änderungen von Zahlungsdaten gilt: Alt-Kontakte schlagen Neu-Angaben. Validieren Sie Änderungen nur über bereits im System hinterlegte Telefonnummern oder E-Mail-Adressen.
Schwellenwert-Regelung: Etablieren Sie einen Sicherheitsstandard, bei dem hohe Summen erst nach einer expliziten Bestätigung des Empfängerkontos durch eine zweite Person angewiesen werden.











