Sachsen/Grimma. Ein lautes Dröhnen sorgte am Montagabend für Verunsicherung. Das war der Grund:
Im Zeitraum von 19:14 Uhr bis 20:12 Uhr waren laut Luftfahrtamt der Bundeswehr insgesamt vier EUROFIGHTER des Taktischen Luftwaffengeschwaders (TaktLwG) 74 über Sachsen unterwegs. Diese Flüge fanden demnach im Rahmen der Nachtflugausbildung innerhalb des zeitweise reservierten Luftraums TRA SACHSEN (Temporary Reserved Airspace) in Höhen zwischen 14.000 Fuß und 25.000 Fuß (ca. 4265 m bis 7620 m über dem Meeresspiegel) statt. „Die geringste Nähe zu Grimma vom einem Kampfflugzeug erfolgte um 19:28 Uhr Ortszeit in einer Entfernung von 4,72 Nautischen Meilen (ca. 8,7 km). Das Luftfahrzeug befand sich zu diesem Zeitpunkt in einer Höhe von 25.000 (ca. 7620 m über dem Meeresspiegel).“ informierte ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr auf Anfrage.
Grundsätzlich sei militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig und nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen. Die dabei einzuhaltende Mindesthöhe für Kampfflugzeuge betrage demnach 1.000 Fuß (ca. 300 m) über Grund. Diese für den militärischen Tiefflug geltende Mindesthöhe darf aber nach vorheriger Anmeldung in wenigen, aber unverzichtbaren, festgelegten Ausnahmen auf 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund reduziert werden. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern sei für Kampfflugzeuge eine Mindesthöhe von 2.000 Fuß (ca. 600 m) über Grund einzuhalten. „Selbstverständlich wird dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen. Die Planungen für die Vorgänge im Rahmen von Übungsflügen oder sonstigen Flugbewegungen obliegen den fliegenden Verbänden. Hierbei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel aktuelle Witterungsverhältnisse oder die jeweilige Verfügbarkeit von Personal und Material.“ informiert der Sprecher weiter.
Die Erfüllung der Aufgaben der Luftstreitkräfte erfordert eine fundierte fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben. Daher sei mit Blick auf den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und unter den gegebenen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen ein Verzicht nicht möglich. „Zwar werden heute bereits große Teile der fliegerischen Ausbildung ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt; die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibt dennoch unumgänglich, um eine kontinuierliche Vorbereitung auf die Landes- und Bündnisverteidigung sowie auf internationale Einsätze zur Krisenbewältigung für die Streitkräfte sicherzustellen.“
Für verschiedene Übungsflugvorhaben, insbesondere von Abfangjägern sei es unerlässlich, bestimmte Lufträume für den Zeitraum dieses Trainings von Verkehrsflugzeugen komplett freizuhalten. Nur unter dieser Voraussetzung können diese Übungen effektiv und vor allem sicher durchgeführt werden, da sie in der Regel viel Platz erfordern. Zu diesem Zweck sind in Deutschland spezielle Lufträume eingerichtet, die bei Bedarf für einen bestimmten Zeitraum aktiviert, bzw. für den militärischen Flugbetrieb reserviert werden. Dies sind die sogenannten Temporary Reserved Airspace, kurz TRA. Während der Aktivierungszeit dürfen sich nur noch dafür freigegebene Luftfahrzeuge in diesem Luftraum aufhalten. Während der Nutzung der TRA ist der zuständige Fluglotse dafür verantwortlich, dass die dort geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Nach Beendigung der jeweiligen Übung und dem Ausfliegen der angemeldeten Luftfahrzeuge wird die TRA entweder deaktiviert oder dem nächsten Nutzer zugeteilt.
Allgemeine Informationen zum militärischen Flugbetrieb gibt es im Internet unter Militärischer Flugbetrieb (bundeswehr.de) . Ebenso gibt es ein Bürgertelefon, damit sich die Bevölkerung auch unmittelbar mit Ihren Beobachtungen an die Bundeswehr wenden könne.