Wichtige Frist: Briefwahlunterlagen nur noch bis 4. Juni per Post beantragen

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Symbolbild/pixabay

Grimma. Um eine rechtzeitige Zustellung der Wahlunterlagen sicherzustellen, können Briefwahlunterlagen nur noch bis zum 4. Juni per Post beantragt werden.

Zwar ist eine Beantragung der Briefwahl weiterhin möglich und kann online erfolgen, jedoch werden die Unterlagen ab Mittwoch, dem 5. Juni, nur noch persönlich im historischen Rathaus am Markt 27 ausgegeben. Grund für diesen Stichtag ist das neue Postgesetz, das eine Zustellzeit von bis zu vier Tagen erlaubt.

Der 9. Juni stellt mit den Europa- und Kommunalwahlen eine Mammutaufgabe dar. Der Aufwand und die Nachfrage nach Briefwahlunterlagen hoch sind. Die Stimmzettel für die Europawahl und die Kommunalwahl werden separat versendet.

Alle Wahlberechtigten sollten mittlerweile eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer sich für die Briefwahl entscheidet, muss einen Wahlschein beantragen. Der Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und kann persönlich im Briefwahlbüro im historischen Rathaus während der Öffnungszeiten des Stadthauses oder durch Rücksendung des ausgefüllten Antrags gestellt werden. Alternativ kann die Beantragung über einen QR-Code oder die Webseite www.grimma.de/wahl erfolgen. Bei Beantragung per E-Mail sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben.