Grimma. Jüngst sorgte ein Artikel über die Husarenkaserne und deren Mieter der örtlichen Zeitung (wir hatten berichtet) für Zündstoff und beschäftigte gestern auch den Stadtrat der Stadt Grimma. Dabei kam ans Licht, das Stadtrat Tschiche (SPD), welcher sich von der Lokalzeitung zitieren ließ, offenbar gelogen hatte. Die Stadtverwaltung sorgt nun auf Bitten der Stadträte für Aufklärung.
Nachdem als Reaktion verschiedene Schreiben an die Lokalzeitung gingen, blieb man ihren Lesern eine Richtigstellung bis heute schuldig, man ergänzte lediglich Angaben von Stadtrat Johannes Heine und des Geschäftsführers der TLG. Im Stadtrat gab es gestern dazu heftige Kritik, besonders als Bürgermeister Matthias Berger ein Protokoll aus einer vergangenen Stadtratsitzung vortrug. Tschieche selbst wehrte sich gegen den Vorwurf, dass er wie ein „bellender Hund“ die Zeitung kontaktierte. Nach eigenen Angaben kam die Zeitung auf Ihn zu. Folgende Aussagen von Tschiche und der Lokalzeitung wurden nun von der Stadtverwaltung richtig gestellt. Wir haben keinerlei Kürzungen vorgenommen.
Zitat 1 Herr Tschiche in der Lokalzeitung vom 18.02.2015:
„Im Januar habe ich in der Stadtratsitzung zur Situation der Tischlerei Füssel. Die Antwort lautete sinngemäß: Alles in Ordnung – alles abgesprochen.“
Richtig ist: In der Stadtratsitzung vom 22.01.2015 gab es keine Wortmeldung seitens Herrn Tschiche zur Situation Tischlerei Füssel. Beweis: Protokoll der Sitzung vom 22.01.2015
Zitat 2 Herr Tschiche:
„Wir wurden immer im Glauben gelassen, dass mit den Gewerbetreibenden alles geklärt sei.“
Richtig ist: Anfrage von Stadtrat Martin in der Sitzung vom 18.12.2014 nach einem Ersatzangebot für die Firma Füssel.
Daraufhin Information von OBM Berger: „Die Firma Füssel hat das Ersatzangebot der TLG nicht angenommen. Hier ist die Sachlage noch unklar.“ Beweis: Protokoll der Sitzung vom 18.12.2014
Zitat 3 Lokalzeitung vom 18.02.2015:
„Um mit dem Abriss der alten Husarenkaserne beginnen zu können, hat der einstige Verwalter des Gewerbegebietes, die TLG Immobilien AG, den ansässigen Unternehmen die Räumlichkeiten gekündigt. Nachdem die Stadt Grimma das ehemalige Flächennaturdenkmal von der TLG gekauft hat.“
Richtig ist: Nicht die Stadt Grimma sondern die TLG ist bis heute Eigentümer des Gewerbegebietes. Das Gelände ist nie Flächennaturdenkmal gewesen.
Zitat 4 Lokalzeitung vom 18.02.2015:
„Wie Füssel haben zehn weitere Firmen, Vereine und Verbände, die dort Räume nutzen, im November die Kündigung …… erhalten.“
Richtig ist: Nach Auskunft TLG hat es Mietverträge mit Vereinen oder Verbänden in diesem Gebiet nie gegeben. Neben der Tischlerei Füssel waren dort vier weitere Firmen gebunden. Die übrigen Verträge betrafen KFZ-Stellplätze im Freigelände.
Zitat 5 Lokalzeitung vom 18.02.2015:
„Es sei nicht davon auszugehen, dass vor Fertigstellung der Hochwasserschutz-mauer in Grimma (geplant 2017) überhaupt gebaut werden kann. Füssel: „Warum werden wir dann jetzt schon rausgeschmissen?“
Richtig ist: Grimma ist an der baldigen Errichtung des Einkaufsmarktes zur Stärkung der Innenstadt sehr interessiert, der genaue Zeitplan ist aber Sache des Investors. Die Stadt muss die Mittel aus der Hochwasserschadensbeseitigung (wesentlichste Finanzierungsquelle für den Stadionneubau) bis 2017 abgerechnet haben. Weiterhin muss mit den ersten Maßnahmen vor Beginn der Brutperiode begonnen werden.
Zitat 6 Landratsamt im Artikel:
„Das Gebiet (des geplanten Einkaufsmarktes) befindet sich in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Mulde, damit ist die Ausweisung eines neuen Baugebietes unzulässig. Die Anforderungen, die der Gesetzgeber an Ausnahme-regelungen stellt, sind sehr streng.“
Festzustellen ist:
Lt. § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Ausweisung von neuen Baugebieten ausnahmsweise möglich wenn keine anderen Möglichkeiten der Siedlungs-entwicklung bestehen (eine Ansiedlung eines neuen Einkaufsmarktes z.B. an der Autobahn schwächt das Stadtzentrum) und das neu auszuweisende Gebiet unmittelbar an ein bestehendes Baugebiet angrenzt (hier die historische Altstadt Grimma). Die übrigen Bedingungen gem. WHG einzuhalten ist vergleichsweise unproblematisch. Die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen auf das Vorhaben ist mit dem Landratsamt bereits dreimal abgestimmt worden.
Zitat 7 Das Landratsamt wird weiter zitiert:
„Die Husarenkaserne steht nach wie vor unter Denkmalschutz, es wurde im Zusammenhang mit der Verlagerung des Sportplatzes auch nichts von der Liste gestrichen.“
Die Aussage ist falsch. Beweis: Zitat aus Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 31.01.2014:
„Die Überprüfung des Denkmalwertes der Gebäude der ehemaligen Kaserne auf den Flurstücken 1287/1 und 1287/2 hat ergeben, dass kein öffentliches Erhaltungsinteresse besteht.“ Zitat aus Stellungnahme des Landratsamtes vom 12.01.2015 zum Bebauungsplanentwurf „Sportzentrum Husarenkaserne“:
„Aus …. denkmalpflegerischer Sicht bestehen keine Einwände oder Bedenken zum Vorhaben.“
Quelle und Urheber der Richtigstellung: Stadtverwaltung Grimma
Die Frage des Bürgermeisters, ob Tschiche seine Zitate gegenüber der Lokalzeitung autorisiert hatte, ließ er unbeantwortet. Sichbar war es ihm unangenehm, dass seine Aussagen derart für Unmut sorgten. Tschiche teilte mit dass er nie eine Vorlage des Artikels zur Prüfung vorliegen hatte. Berger appelierte an die Stadträte, trotz bevorstehendem Bürgermeisterwahlkampf bzw. bereits begonnenem, zur Mäßigung und Sachlichkeit bei solchen Themen. Desweiteren machte er klar, dass es nicht gut sei, sich von Medien Instrumentalisieren zu lassen. Die Stadträte forderten einvernehmlich eine Richtigstellung in der Lokalzeitung.
Fazit: Meinem Eindruck nach, haben solche Artikel ein schädigenden Eindruck hinterlassen, allerdings, und das möchte ich betonen, nicht dem Stadtimage sondern der Lokalzeitung gegenüber. Dies war auch die einhellige Meinung der Stadträte. Tschiche wird sicher daraus seine Lehren ziehen, ob das die Lokalzeitung auch so machen wird, ist offen.