Leipzig. Dem Polizeirevier Leipzig-Südwest wurden in den vergangenen Wochen zwei Fälle bekannt, bei denen sich ein zunächst unbekannter Mann im näheren Umfeld einer Leipziger Grundschule auffällig verhalten haben soll.
Im ersten Fall wurde der Mann laut Aussagen dabei gesehen, wie er sich vor der Schule umsah, heiß es seitens der Polizei. Aufgrund der Personenbeschreibung konnte der Mann in den folgenden Tagen angetroffen werden und es stellte sich heraus, dass es sich um ein Missverständnis handelte. Im zweiten Fall sollen Kinder gesehen haben, wie ein Mann ein Mädchen demnach weggezogen habe. Dies stellte sich laut Polizei im Nachgang allerdings als Phantasiemeldung der Kinder dar. Beide Fälle wurden durch die Polizei geprüft. Somit konnte der Anfangsverdacht einer Straftat in beiden Sachverhalten bereits ausgeräumt werden.
FĂĽr den betreffenden Mann hatte die Situation jedoch gravierende Auswirkungen auf seine persönliche Lebenssituation. Der Polizei ist bekannt, dass derzeit in zahlreichen privaten und öffentlichen Messenger-Gruppen der Eltern Warnhinweise im Zusammenhang mit dieser Person inklusive eines Fotos weiterverbreitet werden. „Mit aktuellem Stand wird hier also ein Mensch stigmatisiert und teilweise einer nicht begangenen Straftat bezichtigt.“
Aus diesem Grund bittet die Leipziger Polizei erneut darum, dass unbestätigte Informationen nicht über Chatgruppen weiterverbreitet werden. Dies könne unter anderem dazu führen, dass alltägliche Situationen als potenzielle Gefahr wahrgenommen werden und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen aufgrund der Verbreitung einer falschen Meldung drohen. Meldungen dieser Art beeinträchtigen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen und können falsche Verdächtigungen beinhalten.
„Als Polizei nehmen wir jeden Hinweis sehr ernst und gehen diesen mit größter Sorgfalt nach.“ Dennoch sollten Eltern mit ihren Kindern ĂĽber Verhaltensregeln sprechen und diese sensibilisieren. Wir haben wichtige Punkte hier zusammengefasst:
- Soll Ihr Kind nach der Schule immer erst nach Hause kommen oder darf es gleich zum Spielen gehen?
- Wie soll Ihr Kind Sie über den Aufenthaltsort (des Spiels oder der Aktivität) informieren (z. B.: durch Anruf, Zettel, vorherige Absprache)?
- Wann genau soll Ihr Kind zu Hause sein?
- Mit wem darf Ihr Kind, ohne vorherige Absprache, mitfahren (z. B.: mit den GroĂźeltern, mit den Eltern eines Freundes/einer Freundin)?
- Mit wem und auf welchem festgelegten Schulweg soll Ihr Kind nach Hause gehen bzw. fahren? Tipp: Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, wo es sich bei Bedarf Hilfe holen kann (so genannte »Hilfe-Inseln«, z. B.: Geschäfte, Mütter mit Kindern).
- Wem darf Ihr Kind zu Hause, wenn es alleine ist, die Tür öffnen?
- Soll Ihr Kind selbstständig Telefonate annehmen und welche Auskünfte darf es erteilen?
- Wie soll sich Ihr Kind verhalten, wenn ein Erwachsener um Hilfe oder Auskunft bittet?
- Wo kann Ihr Kind spontan um Hilfe bitten, wenn ihm zum Beispiel auf dem Schulweg etwas oder jemand Angst macht oder es sich verlaufen hat?
Weitere Informationen und kindgerechte Angebote zu diesem und weiteren Sicherheitsthemen unter www.poldi.sachsen.de.