Grimma. Bundesweit werden im 1. Halbjahr 2023 die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Amtsgericht Grimma. Sie wirken in Verhandlungen gegen Erwachsene und Jugendliche bei den Gerichten mit und stehen dabei grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Für den Amtsgerichtsbezirk Grimma werden für die Amtsperiode sechs Haupt- und sechs Hilfsschöffen für die Erwachsenenschöffen und sechs Haupt- und sechs Hilfsschöffen für die Jugendschöffen benötigt.
Wer kann Schöffe werden?
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat anhängig ist, ist von der Wahl zum Schöffen ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige sollen nicht zum Schöffen gewählt werden.
Welche Kompetenzen müssen Schöffen mitbringen?
Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtsprechung ist gerade deshalb wichtig, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertung in die Entscheidung der Gerichte mit einfließen sollen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung, insbesondere wegen des mitunter längeren Sitzungsdienstes. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Wie läuft die Schöffenwahl ab?
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene bis zum 15. April 2023 beim Ordnungsamt der Stadt Grimma, Markt 17 (Hausanschrift Marktgasse 2), 04668 Grimma. Das Formular ist im Internet unter www.grimma.de beziehungsweise www.schoeffenwahl2023.de zu finden. Ansprechpartner im Ordnungsamt ist Amtsleiter Andy Seydel. Herr Seydel ist unter der Rufnummer 03437/ 98 58 800 oder per E-Mail unter seydel.andy@grimma.de zu erreichen.  Zudem sind die Formulare in den Bürgerbüros der Stadt Grimma erhältlich.
Die Vorschlagslisten werden in den Stadtrat der Stadt Grimma eingebracht und geeignete Bewerber gewählt. Nach dem Beschluss des Stadtrates werden die Vorschlagslisten bis spätestens 31. Juli öffentlich ausgelegt. In der Folge entscheidet der Wahlausschuss beim Amtsgericht bis spätestens zum 30. Oktober 2023 über die zu wählenden Schöffinnen und Schöffen, welche schließlich bis zum 30. November 2023 im Wege der Auslosung auf die Sitzungstage der Gerichte zu verteilen sind. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen senden ihre Bewerbung an das Landratsamt des Landkreises Leipzig. Bei der Wahl der Jugendschöffen weicht das Procedere ab. Da das Amt des Schöffen ein Ehrenamt ist, erhalten sie kein Entgelt. Allerdings haben Schöffen Anspruch auf Entschädigung von Nachteilen, wie Verdienstausfall.