Ulbig: โNachlรคssigkeit bei Beleuchtung kann schwere Verkehrsunfรคlle verursachen โ
Sachsens Polizei hat in der Zeit vom 1. bis 31. Oktober 2017 im Rahmen von Verkehrskontrollen bei insgesamt 15.448 Kraftfahrzeugen und Fahrrรคdern die Beleuchtungsanlagen รผberprรผft.
Dabei wurden in 2.418 Fรคllen Mรคngel an den lichttechnischen Einrichtungen festgestellt. Im vergangenen Jahr hatten von 12.862 kontrollierten Fahrzeugen insgesamt 1.585 keine ordnungsgemรครen Lampen und Scheinwerfer. Damit stieg der Anteil der Fahrzeuge mit einer nicht intakten Lichtanlage in Sachsen von rund zwรถlf Prozent (2016) auf nun knapp 16 Prozent.
โDas Motto โsehen und gesehen werdenโ spielt gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit eine entscheidende Rolle im Straรenverkehr. Autofahrer sollten im eigenen und im Interesse anderer Verkehrsteilnehmer auf intakte und richtig eingestellte Scheinwerfer achten. Auch Fahrradfahrer sollten nicht ohne Licht unterwegs sein. Gleichgรผltigkeit und Nachlรคssigkeit kรถnnen schlimmstenfalls schwere Verkehrsunfรคlle verursachenโ, appellierte Innenminister Markus Ulbig an die Verkehrsteilnehmer.
Bei den Kraftfahrzeugen mรผssen darรผber hinaus die Scheibenwischer funktionieren und Winterreifen aufgezogen sein. Seit Dezember 2010 dรผrfen Autos bei Glatteis, Schneeglรคtte, Schneematsch, Eis- oder Reifglรคtte nur mit Reifen gefahren werden, welche die Anforderungen einer EU-Richtlinie von 1992 erfรผllen (sogenannte โM+S -Reifenโ; โM+Sโ steht fรผr โMatsch und Schneeโ).
โAber auch das eigene Fahrverhalten muss an die herbstlichen Witterungs- und Straรenverhรคltnisse angepasst werden. Es sollte daran gedacht werden, dass bei Nรคsse und Laub auf der Straรe auch die zulรคssige Hรถchstgeschwindigkeit viel zu schnell sein kannโ, betonte der Innenminister. โAuรerdem mรผssen Autoscheiben vollstรคndig von Eis, Reif und Schnee befreit sein. Dieser muss รผbrigens auch vom Autodach und der Motorhaube entfernt werden. Ich danke unseren Polizisten fรผr ihr engagiertes Hinschauen und dafรผr, dass sie die Verkehrsteilnehmer zu jeder Jahreszeit unermรผdlich auf die Bedeutung von verantwortungsbewusstem Fahren aufmerksam machenโ, so Ulbig.
Nicht zuletzt mรผssen auch Fuรgรคnger bei ihrem Verkehrsverhalten verstรคrkt berรผcksichtigen, dass sie im Dunkeln beispielsweise beim plรถtzlichen รberqueren einer Straรe mรถglicherweise nicht so schnell erkannt werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften drohen Verwarnungs- oder Buรgelder und teilweise auch Eintragungen im Fahreignungsregister:
โข Fahren ohne funktionierendes Licht: 20 Euro
โข Fahren ohne Winterreifen: 60 Euro und 1 Punkt (als Halter 75 Euro und 1 Punkt)
โข Fahren ohne intakte Scheibenwischer: 5 Euro
โข Fahren ohne von Eis, Reif und Schnee befreite Autoscheiben: 10 Euro
โข Fahren ohne von Eis und Schnee befreite Autodรคcher und Motorhauben: 25 Euro