Manche Meteorologen sagen für die Saison 2017/2018 den kältesten Winter seit Langem voraus. Ob es nun tatsächlich dazu kommt, wird sich herausstellen. Nichtsdestotrotz ist es eine wertvolle Hilfe zu wissen, wie man sich im Verkehr verhalten sollte, wenn man einem Räumfahrzeug oder Schneepflug begegnet.
Ihre riesigen Schaufeln ragen oft bis auf die Gegenfahrspur, sie spritzen und nachts schlagen sie bisweilen sogar Funken. Sind Schneepflüge und Räumfahrzeuge unterwegs, sorgen sie für viel Unruhe auf den Straßen. Verhalten sich dabei die anderen Verkehrsteilnehmer falsch, erhöht sich die Gefahr. Durch ihre geringe Geschwindigkeit behindern Räumfahrzeuge den Verkehr – sie zu überholen ist laut Straßenverkehrsordnung nicht verboten. Dennoch sollte man dies laut ADAC nach Möglichkeit vermeiden, zumal ein Überholvorgang meist wenig bringt. Denn vor einem Schneepflug wird man mit mehr Schneemassen und Glätte konfrontiert und muss schon deshalb langsam fahren.
Auch der richtige Abstand zu dem Winterdienst-Fahrzeug spielt eine wichtige Rolle. Die meisten Räumfahrzeuge ziehen eine Wolke aus Spritz- und Schneewasser hinter sich her. Fährt man zu dicht auf, landet die Suppe auf der Windschutzscheibe. Die meisten Scheibenwischer kommen kaum dagegen an. Die Sicht verschlechtert sich und die Gefahr erhöht sich. Die Faustformel lautet: Mindestens die Hälfte des Tachos sollte Abstand gehalten werden.
Auch entgegenkommende Räumfahrzeuge brauchen genügend Platz. Auf zweispurigen Straßen empfiehlt es sich, vorsichtig an den rechten Rand zu fahren, um der Schaufel und den damit verbundenen Gefahren zu entgehen. Nicht umsonst werden den Räumfahrzeugen laut der Straßenverkehrsordnung Paragraph 35 Absatz VI Sonderrechte eingeräumt. Dort heißt es, dass sie „auf allen Straßen und Straßenteilen in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten“ dürfen – was abgesehen von der Gefahr durch ihre Größe schnell zu überraschenden Situationen führen kann, auf die man entsprechend reagieren muss.