Sachsen. Das Kabinett hat am Dienstag unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngsten Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder Eckpunkte für eine neue Corona-Notfall-Verordnung beschlossen.
Sie soll am 13. Dezember 2021 in Kraft treten und bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten. Der Entwurf der Verordnung geht nun in die Anhörung. Er steht unter Vorbehalt des Beschlusses des neuen Infektionsschutzgesetzes durch den Bund.
Die Schutzmaßnahmen der derzeitigen Corona-Notfall-Verordnung sollen beibehalten werden, zum Beispiel: Einrichtungen und Angebote der Freizeitgestaltung, Großveran-staltungen, Kultur- und Sportveranstaltungen, landestypische Veranstaltungen (z.B. Weihnachtsmärkte) und Messen bleiben weiterhin untersagt. Gleiches gilt für Clubs, Bars und Diskotheken. Ausgangsbeschränkungen sollen beibehalten werden, ebenso die Altersgrenze von 16 Jahren bei Ausnahmen von 2G.
Bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen soll es eine Teilnehmerbegrenzung auf 50 Personen geben. An Silvester und Neujahr ist ein Feuer-werksverbot auf den durch die Kommunen zu bestimmenden Plätzen sowie ein An-sammlungsverbot vorgesehen. Diese Regelungen sollen bundesweit umgesetzt werden.
Für die Gastronomie soll eine Hotspot-Regelung eingeführt werden: Ab einer Inzidenz über 1500 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner sollen die Gastronomie-Betriebe schließen müssen. Im Übrigen sollen für diese Branche die bisherigen Regelungen (2G) und Einschränkung der Öffnungszeiten beibehalten werden.
Die neue Verordnung soll am 10. Dezember 2021 vom Kabinett beschlossen werden.