Sachsen. Das Sรคchsische Kabinett hat heute (24. August) eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung fรผr den Schuljahresstart verabschiedet.
„Unser oberstes Ziel bleibt, im neuen Schuljahr den Prรคsenzunterricht vollstรคndig zu gewรคhrleisten“, erklรคrte Kultusminister Christian Piwarz. In der neuen Verordnung ist ein inzidenzunabhรคngiger Prรคsenzunterricht verankert. Eine landesweite Schulschlieรung ist nicht vorgesehen. Auch die Schulbesuchspflicht gilt im neuen Schuljahr wieder fรผr alle. Eine Befreiung ist nur noch fรผr Schรผlerinnen und Schรผler mit einem รคrztlichen Attest mรถglich. Tests fรผr Geimpfte und Genesene entfallen. Alle anderen mรผssen sich einmal die Woche testen, wenn die Inzidenz unter 10 liegt. Liegt die 7-Tage-Inzidenz darรผber, finden die Tests wieder zweimal die Woche statt. Die Maskenpflicht setzt ab einer Inzidenz von 35 ein, auรer in der Grund- und Fรถrderschule. Diese grundlegenden Maรnahmen dienen demnach auch als Leitplanken fรผr den weiteren Schuljahresablauf.
Zur Absicherung des Schulstarts gibt es in den ersten zwei Schulwochen gesonderte Schutzmaรnahmen. Vom 6. bis 19. September 2021 ist eine zweimalige Testung pro Woche an Schulen fรผr Schรผler, Lehrkrรคfte und das gesamte Schul- und Hortpersonal geplant โ in Landkreisen und Kreisfreien Stรคdten mit einer Inzidenz รผber 10 eine dreimalige Testung. Die zweimalige Testung gilt auch fรผr Lehrerinnen und Lehrer in der Vorbereitungswoche. Vollstรคndig Geimpfte oder Genesene mรผssen sich nicht testen. Weiterhin soll eine verschรคrfte Maskenpflicht in Schulen im Zeitraum vom 6. bis 19. September 2021 in Landkreisen und Kreisfreien Stรคdten mit einer Inzidenz รผber 10 umgesetzt werden.
Kultusminister Christian Piwarz: „Wir sind fรผr den Schulstart und das neue Schuljahr gewappnet. Im Vergleich zum vergangenen Schuljahr haben wir on Top umfangreiche Testmรถglichkeiten, den Impfschutz der Erwachsenen und jetzt auch die Mรถglichkeit der Impfung ab 12 Jahren. Wir wissen, die AHA-Regeln funktionieren und dass die Schรผler keine Pandemietreiber sind.“ Der Minister stellte aber auch klar: „Wir kรถnnen die Schulen sicherer machen, aber wir kรถnnen sie in keinen Hochsicherheitstrakt verwandeln, der komplett virenfrei ist. Daher bleibt es eine Abwรคgung zwischen dem Infektionsschutz, dem Recht auf Bildung und den gesundheitlichen Auswirkungen auf die Kinder, wenn kein Schulalltag mehr stattfindet.“ Gerade der letzte Punkt sei in den vergangenen zwei Jahren zu wenig berรผcksichtigt worden.
Der Minister versicherte, dass das Infektionsgeschehen an jeder einzelnen Schule weiterhin tรคglich in den Blick genommen wird. So kรถnnen schulscharf Schutzmaรnahmen wie zeitlich begrenzter Wechselunterricht oder temporรคre Schulschlieรung vom Kultusministerium angeordnet werden, wenn lokale Ausbrรผche stattfinden. „Wir nehmen die Lage weiter ernst, aber wir mรผssen auch wieder ein Stรผck zurรผck zur Normalitรคt mit Augenmaร“, so Piwarz.
Sachsenweite Einschrรคnkungen des Prรคsenzunterrichtes erfolgen erst bei Eintreten der in der ebenfalls am heutigen Tag vom Kabinett beschlossenen Sรคchsischen Corona-Schutz-Verordnung geregelten รberlastungsstufe (Bettenauslastung in den Krankenhรคusern). Erst dann wรผrden alle Kitas, Grundschulen und Fรถrderschulen in den eingeschrรคnkten Regelbetrieb mit festen Gruppen/Klassen wechseln. Fรผr viele andere Schรผlerinnen und Schรผler findet dann Wechselunterricht statt. Sachsenweite Schulschlieรungen sind in der Verordnung nicht vorgesehen.
Der Minister appellierte: „Jeder kann weiter zu einem sicheren und ungestรถrten Schuljahr beitragen. Bitte informieren Sie sich รผber die Impfungen und nehmen Sie die Angebote wahr.“ Piwarz kรผndigte an, in den nรคchsten Tagen gemeinsam mit dem Sozialministerium ein freiwilliges Impfangebot an Schulen zu unterbreiten. Die Abstimmungen zu den Details werden gerade finalisiert.
Hinweis zu den Schuleinfรผhrungsfeiern in der Schule:
Bei den Schuleinfรผhrungsfeiern mรผssen sich am 4. September 2021 weder die zukรผnftigen Erstklรคssler, noch die Begleitpersonen testen lassen, wenn sie das Schulgelรคnde betreten. Alle weiteren Hygieneschutzmaรnahmen haben Bestand. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Feiern werden von den Schulen an die Eltern weitergegeben. Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung tritt am 26. August 2021 in Kraft und endet am 22. September 2021.