Sachsen. Insbesondere die Fahrt mit einem E-Bike oder Pedelec ist mit viel Spaß verbunden. Allerdings hört der Spaß schnell auf, wenn das wertvolle Zweirad gestohlen wird.
Die gerade im Sommerhalbjahr hohe Präsenz dieser Fortbewegungsmittel ruft natürlich auch Ganoven auf den Plan. Bei Dieben stehen diese kostenintensiven Fortbewegungsmittel hoch im Kurs – auch weil der daran befindliche Akku äußerst wertvoll ist.
Die Anzahl gestohlener Fahrräder insgesamt ist nach wie vor auf hohem Niveau. 20 795 derartige Fälle registrierte die sächsische Polizei im Jahr 2016. Das sind 7,2 Prozent mehr Fälle als noch im Jahr zuvor. Regionale Schwerpunkte 2016 bildeten die Städte Leipzig mit 9 642 erfassten Fällen, Dresden mit 3 529 und Chemnitz mit 1 127 erfassten Fällen. Die Aufklärungsquote betrug im Jahr 2015 12,9 Prozent, im Jahr 2016 12 Prozent.
Fahrraddiebe sind besonders auf großen Abstellplätzen, wie Sport- und Freizeiteinrichtungen, Bahnhöfen oder Bädern aktiv. Beliebt bei den Langfingern sind auch in Kellern oder Fahrradabstellräumen abgestellte Fahrräder.
Wie können Sie Ihr Fahrrad, und hier ganz konkret Ihr Elektrofahrrad, gegen Diebstahl schützen? Hier einige Hinweise:
• In erster Linie ist es ratsam den Akku mitzunehmen, wenn Sie das Rad für längere Zeit abstellen wollen. So machen Sie ihr Fahrrad für Diebe unattraktiv, da ein E-Bike ohne passenden Akku wesentlich weniger wert ist. Ein hochwertiger Akku kostet meist mehrere Hundert Euro!
• Sollte der Akku am Rad bleiben ist es ratsam, zusätzlich zum klassischen flexiblen Schloss (z. B. Ketten- oder Panzerkabelschloss) ein entsprechendes Akkuschloss zu benutzen.
• Viele E-Bikes haben standardgemäß ein Rahmenschloss integriert. Bitte bedenken Sie, dass dieses alleine nicht zur Diebstahlsicherung ausreicht. Das Rad könnte weggetragen oder unauffällig auf dem Vorderrad weggerollt werden. Nutzen Sie unbedingt noch ein weiteres Fahrradschloss, welches das Rad mit einem fest verankerten Gegenstand verbindet.
• Da es sich um ein hochwertiges Rad handelt, sollte dies auch mit einem hochwertigen Fahrradschloss gesichert werden. Geeignet sind ausschließlich entsprechend massive Stahlketten, Bügel- oder Panzerkabelschlösser.
• Es ist ratsam mehrere Schlösser unterschiedlicher Art zu verwenden (z. B. ein Bügel- und ein Kettenschloss. Dabei ist es hilfreich, Schlösser mit dem gleichen Schließzylinder zu erwerben, so dass nur ein Schlüssel für alle Schlösser notwendig ist. Diese Idee befindet sich bei verschiedenen Herstellern bereits in der Umsetzung.
• Schließen Sie Rad und Rahmen Ihres Fahrrades nach Möglichkeit stets an einen festen Gegenstand an – auch in Kellern und Fahrradabstellräumen.
Mit diesen Tipps und einem angebrachten Maß an Vorsicht, wünschen wir Ihnen lange Freude an Ihrem modernen E-Bike oder Pedelec.
Ist das Rad weg, kann ein Fahrradpass helfen, gestohlene Räder wiederzufinden. Darin sollten alle notwendigen Informationen enthalten sein, die für das Auffinden und die Identifizierung des Fahrrades wichtig sind, wie z. B. die Rahmennummer, Angaben zum Radtyp, Hersteller, Modell sowie eine möglichst detaillierte Beschreibung des Rades oder gar ein Foto.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem E-Bike?
• Pedelecs bieten nur dann Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Erfolgt die Pedalunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde, gelten Pedelecs als Fahrrad und sind nicht zulassungspflichtig.
• E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Dieses System ist ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig.
• Die meisten sprechen vom E-Bike, obwohl sie das Pedelec meinen. Insgesamt ist der größte Anteil aller angebotenen „E-Bikes“ in Deutschland ein Pedelec.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.polizei-beratung.de
Quelle: LKA – Landeskriminalamt Sachsen