Polizei ermitteln in Köhra

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Foto: Facebook Screenshot/symbolbild

Köhra. Ein Facebookpost sorgt derzeit für reichlich Gerüchte in der Gemeinde Belgershain, verbreitet Angst und verurteilt im Vorfeld einen Tatverdächtigen dem die mögliche Schuld durch die Behörden erst noch nachgewiesen werden muss.

Laut eines Facebookbeitrages, welcher eine Nachrichtenkonversation zeigt, soll es am Samstag (08.04.2017) zu einer Straftat am „Teich“ in der Kirchstraße gekommen sein. Im Beitrag heißt es: „Perverser vergeht sich an jungen Mädchen“. Im Beitrag selbst ist ein Fahrzeug samt Kennzeichen abgebildet und der Hinweis: „Die Polizei musste den Täter laufen lassen“.

Die Polizei konnte auf Nachfrage die Bekanntheit des Sachverhaltes bestätigen, allerdings würden die Ermittlungen noch ganz am Anfang stehen. Der Polizei wurde als „Tathandlung“ benannt, dass ein Tatverdächtiger zwei Mädchen (13) im Gegenzug für kleine Geschenke berührt und sich an sein bedecktes Geschlechtsteil gefasst hätte. „Ungeachtet einer umgehend durchgeführten Gefährderansprache gilt auch hier die Unschuldsvermutung und zwar bis zum Beweis der Schuld des Täters.“ so ein Polizeisprecher.

Damit sei der Facebook-Post für die Polizei folglich nicht zu tolerieren und begründe für sich selbst den Verdacht einer Verleumdung dem die Polizei nachgeht. Nachdem der Beitrag etwa sieben Stunden online war, wurde er schon knapp 100 mal geteilt, nach der Richtigkeit fragten die User dabei nicht und unterstützten damit ohne eine Bestätigung durch die Behörden oder durch seriöse Medienmeldungen die wilde Social-Media Privathetzjagd. Unter Umständen können solche Privatfahndungen Ermittlungen sogar akut gefährden mahnten in der Vergangenheit Polizeibehörden.