Leipziger Polizei mit eindringlichem Appell zu bevorstehenden Demos

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Foto: pixabay

Leipzig. Die Polizeidirektion Leipzig bereitet sich intensiv auf die Demonstrationen im Süden Leipzigs am 18. März vor. Diesbezüglich gibt es ein Vorabstatement der Leipziger Polizei.

Kommenden Samstag erwartet Leipzig wieder eine brisante Demonstrationslage im südlichen Bereich. Die Polizei erwartet ein ähnliches Szenario wie am 12. Dezember 2015, als es wärend der Kundgebung zu schweren Ausschreitungen kam.

Komplettes Interview mit Polizeisprecher Andreas Loepki (ungekürzt)

Wie ist die Erwartungshaltung der Leipziger Polizei?

Obwohl es sich um klar umrissene Grundrechte handelt, ist die Polizei einmal mehr in der misslichen Lage, der Meinungs- und der Versammlungsfreiheit zweier konträrer Lager gleichzeitig zur praktischen Geltung verhelfen zu müssen und dabei friedliche Zustände abzusichern. Wie seinerzeit am 12. Dezember
2015 tritt hier äußerst erschwerend hinzu, dass Rechtsextreme nicht zufällig durch zwei eher linksalternativ geprägte Stadtviertel ziehen wollen und sich kaum Mühe geben, ihre provozierende Absicht zu verschleiern. Zum Beispiel ist wohl wieder die „Brigade Halle“ beteiligt, welche schon damals formulierte, „Connewitz in Schutt und Asche legen“ zu wollen. Sie wollen damit eindeutig Gewalt von linker Seite auslösen, um hernach – selbst eben nicht minder gewaltbereit – behaupten zu können, das eigentliche Problem unserer Gesellschaft wäre auf linker Seite zu verorten. Und leider werden Linksextreme, abseits des legitimen und friedlichen Gegenprotests, diese Provokation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur zu gern zum Anlass nehmen, um ihrer eigenen und primitiven Gewaltaffinität das Deckmäntelchen des politischen Kampfes überzuziehen.

Wie auch im Vorfeld des 12. Dezember 2015 kursieren bereits jetzt diverse Gewaltankündigungen bzw. Aufrufe, die auf Gewalt schließen lassen. Deren Ursprünge sind rechts wie links zu finden, wobei daraus schon heute ersichtlich ist, dass auch die Polizei – mindestens für das linksextremistische Lager – ein „angriffswertes“ Ziel darstellt. Folglich werden abermals Polizeibeamte, also junge Frauen und Männer der geschlossenen Einheiten, die sich am Morgen als Mütter und Väter in vielen Fällen mit einem Kuss von ihren Kindern und Angehörigen verabschiedet haben, in der Gefahr stehen, dem Bewurf hunderter Pflastersteine ausgesetzt und entmenschlicht zu werden. Wenn wir dieses Szenario so deutlich umreißen, malen wir nicht den Teufel an die Wand, sondern benennen schlicht die Wahrheit beim Namen. Es braucht im Nachhinein also niemand behaupten, dieses oder jenes wäre überraschend eingetreten.

Sollte das Versammlungsgeschehen dann im Interesse aller nicht lieber verboten werden?

Vor dem Hintergrund unserer Gefahrenprognose würde jeder Polizeibeamte eine solche Entscheidung erleichtert begrüßen. Aber jeder Polizeibeamte hätte hernach trotzdem Bauchschmerzen, denn ein Verbot kann keine wirkliche Lösung sein. Es ist einer Demokratie und einem Rechtsstaat nicht zuträglich, wenn es Extremisten – gleich welcher Färbung – vermögen, unliebsame Meinungen zu unterdrücken. Und wer definiert überhaupt, bis zu welchem Punkt eine Meinung unliebsam ist und unterdrückt werden darf? Wer bestimmt das Meinungsdiktat? Einem Verbot wohnen also erhebliche Gefahren für die allgemeinen Grundsätze unserer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft inne. Genau deshalb hat die Rechtsprechung sehr hohe Hürden definiert und die Exekutive damit verpflichtet, alles zu unternehmen, um den prognostizierten Gefahren durch Vorkehrungen zu begegnen. Dabei überwiegen die zu schützenden Grundrechte im Übrigen auch regelmäßig fiskalische Gesichtspunkte.

Auf welche Einsatzdimension müssen sich die Leipziger einstellen?

Aus einsatztaktischen Gründen berichtet die Polizei vorab regelmäßig nicht darüber, in welchem konkreten Umfang wir Kräfte zum Einsatz bringen. Ich kann aber verraten, dass selbst unsere Minimalanforderung einen der größten Polizeieinsätze der jüngeren Vergangenheit nach sich ziehen würde, der nicht allein aus Kräften der sächsischen Polizei zu stemmen wäre. Aufgrund der noch ausstehenden Bescheide seitens der Versammlungsbehörde sind mir auch noch keine genauen Angaben zu Einschränkungen möglich. Doch es liegt nach jetzigem Kenntnisstand klar auf der Hand, mindestens im Süden der Stadt Leipzig mit Sperrungen, Verkehrsumleitungen und ausgesetztem Personennahverkehr rechnen zu müssen. Wird Bürgern von einer Teilnahme an den Versammlungen bzw. an den Protesten abgeraten? Nein, dies tun wir ausdrücklich nicht. Es muss möglich sein und bleiben, Meinungen innerhalb der bestehenden Grenzen friedlich zu artikulieren und hierfür einzutreten. Und es muss möglich bleiben, extremistischem Gedankengut entgegenzutreten. Damit meinen wir jedoch wiederum explizit jedwedes extremistische Gedankengut und Handeln. Es kann also nicht angehen, dass steinewerfende Chaoten inmitten des vermeintlich friedlichen Protests agieren können und dort Schutz durch Masse erfahren. Hier erwarten wir eine umgehende räumliche Distanzierung – auch im eigenen Interesse. Denn wer eine Solidarisierung am Landfriedensbruch für gerechtfertigt hält oder seine nackte Schaulust befriedigen will, soll dann bitte später nicht darüber klagen, wenn er seitens der Polizei in der Anwendung unmittelbaren Zwangs betroffen wurde. Diesbezüglich lasse ich auch kein Argument gelten, wonach die Polizei mit dieser Bitte angeblich die Örtlichkeiten des friedlichen Protests der Auflösung preisgibt. Wo Steine fliegen, Vermummte Barrikaden bauen und Mülltonnen anzünden, kann es keinen friedlichen Protest an gleicher Stelle geben. Wer also mit dem Feuer oder in dessen unmittelbarer Nähe spielen muss, kann sich eben auch mal die Finger verbrennen. Er sollte dann aber nicht jammern.

Gibt es allgemeine Verhaltenstipps für Versammlungsteilnehmer, Anwohner, Passanten oder Verkehrsteilnehmer?

Zunächst bitte ich alle um Verständnis für die gefahrenabwehrenden Maßnahmen der Polizei. Es wird leider unvermeidbar sein, Sperren zu errichten und an bestimmten Stellen den Durchlass zu verweigern. Somit müssen sich die Bürger auf Umwege und somit auf einen zeitlichen Mehraufwand einstellen. Die vor Ort handelnden Beamten werden entsprechend sensibilisiert sein und im Rahmen der objektiven Möglichkeiten Auskunft zu Umleitungen erteilen, aber angesichts von einer Vielzahl auswärtiger Kräfte und angesichts eines wahrscheinlich sehr dynamischen Einsatzverlaufs kann ich keine Garantie geben, dass die Auskünfte überhaupt oder in einem besonders freundlichen Ton erfolgen können bzw. inhaltlich immer absolut richtig sind. Letztlich wird es vielmals bei einem empfehlenden Charakter bleiben müssen. Wer am 18. März 2017 nicht am Versammlungsgeschehen teilnehmen möchte und eine Anwesenheit im fraglichen Bereich vermeiden kann, der sollte dies bitte auch tun. In meinem Bekanntenkreis gibt es mehrere Personen, die in der Südvorstadt oder in Connewitz wohnen und die mir signalisiert haben, es von sich aus so zu handhaben. Dieser Fakt und der Umstand, eine solche Bitte äußern zu müssen, stimmt mich übrigens nachdenklich, denn Versammlungsfreiheit bedeutet im Wesentlichen, eine Meinung nach außen und an die Öffentlichkeit zu richten. Es sollte daher eigentlich nicht nötig werden, eben diese Öffentlichkeit zu Meidungsverhalten aufzufordern. Und obwohl ich es in der Antwort zur vorherigen Frage schon einmal zum Ausdruck gebracht habe, wiederhole ich es gern, denn es ist besonders wichtig: An einem Ort, an welchem Straftäter einen unübersehbaren Landfriedensbruch begehen, kann es schon nach gesundem Menschenverstand nicht gleichzeitig einen friedlichen Protest und auch keine Solidarisierung geben. Es liegt hier vorrangig in der Verantwortung der Versammlungsleiter und -teilnehmer, diesen Ort umgehend zu verlassen. Gleiches gilt für sonstige Passanten, wobei sich die einzuschlagende Richtung aufgrund der umgebenden Bebauung sowie aufgrund der klar zu erkennenden Konfrontationslinie zwischen Extremisten und Polizei regelmäßig von selbst ergibt. Und da der Mensch grundsätzlich auf Flucht programmiert ist, betrachte ich all jene, die dort staunend oder gar videofilmend verharren, schlicht und einfach als sensationslüstern. Sollte in diesem Personenkreis der Anspruch bestehen, die Polizei habe mit ihren Kräften und Mitteln innerhalb eines dem 12. Dezember 2015 vergleichbaren Szenarios die tatsächliche Möglichkeit, selektiv zu agieren und nur auf aktive Störer/Straftäter einzuwirken, so wird u. a. die Lektüre des § 32 Sächsisches Polizeigesetz wärmstens empfohlen.

Sie sehen eine nicht unerhebliche Verantwortung auf den Schultern der Versammlungsleiter und Versammlungsteilnehmer im Gegenprotest. Warum?

Nach meiner Auffassung erschöpft sich deren Verantwortung nicht darin, Protest gegen Rechtsextreme auf die Straße zu tragen, sondern reicht mindestens in moralischer Hinsicht weit über festgeschriebene Pflichten aus dem Versammlungsrecht hinaus. Ich
sehe diesen Personenkreis, der sich völlig zu Recht gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Menschenverachtung und Gewalt positioniert, eben auch in der Pflicht, sich gegen jeglichen Extremismus auszusprechen – und zwar aktiv. Doch bei der dargestellten Ausgangslage verwundert es, wenn derzeit kaum eine der Stimmen zu vernehmen ist, die sich sonst persönlich und lautstark im (Gegen-) Protest engagiert. Bei aller Berechtigung und Notwendigkeit, behördliches Handeln über Medien-Statements, Beschwerden, Strafanzeigen oder Kleine Anfragen kritisch zu bewerten und zu hinterfragen, wird – wenn nur dies erfolgt – eine verkürzte Verantwortung gelebt. Wo bleiben JETZT mäßigende Worte, Aufforderungen zu Gewaltlosigkeit und Distanzierungserklärungen? Leider überrascht uns dies nicht wirklich, denn hier mussten wir in der Vergangenheit und speziell rund um den 12. Dezember 2015 schon sehr viel Lehrgeld zahlen. Dennoch bleibt es bis heute eine bodenlose Frechheit, wenn sich Einzelpersonen aus diesem Kreise damals beispielsweise erdreisteten, den Behörden öffentlich den Vorwurf zu machen, sie haben die Gewalttätigkeiten heraufbeschworen, weil sie legitimen Protest in Hör- und Sichtweite „verunmöglicht“ hätten. Und es ist ein bezeichnender Ausdruck des eigenen Distanzverständnisses, wenn beispielsweise ein Jahr danach in einem Fernsehinterview verharmlosend ausgesagt wird, die Gewalt habe den friedlichen Protest „ein Stück weit diskreditiert“. Nach unserer festen Überzeugung kann der Zweck niemals die Mittel heiligen und es ist mithin nicht akzeptabel, Linksextremisten und ihre Gewalt direkt oder indirekt zu hofieren. Es gibt keinen guten Extremismus – er ist immer und allerorten abzulehnen. Das vermissen wir absolut. Wir brauchen aber auch keine nachträglichen Schulterklopfer.

Was ist mit den Schulterklopfern gemeint?

Stadt und Polizeidirektion Leipzig stehen bekanntlich nicht zum ersten Mal vor einer derartigen Versammlungslage. Die Polizei wird wieder die Trennlinie bilden und sich wieder von selbsternannten Kennern des Versammlungsrechts anhören müssen, sie würde sich falsch verhalten, wenn sie einen rechten Aufzug sichert. Von der anderen Seite wird wieder der Vorwurf erhoben werden, man sei auf dem linken Auge blind. Und zudem ist seit Jahren bekannt, dass Leipzig ein örtlicher Schwerpunkt des Linksextremismus ist und der uns entgegenschlagende Hass – siehe 12. Dezember 2015 – kommt nun einmal verstärkt aus dieser Richtung. Dieses Wissen existiert in der Gesellschaft, in Familien, Sportvereinen, in Schulen, Betrieben, in der Kirche, der Politik, an der Supermarktkasse und beim Friseur. Jeder weiß es, aber es erfolgen keine spürbaren Schritte gegen diese Zustände. Damit müssen wir als Polizei leben, aber wir können dann auch gern darauf verzichten, wenn sich die üblichen Verdächtigen danach völlig erschrocken zu Wort melden und uns ihre volle Unterstützung zusichern. Wenn die volle Unterstützung nach drei Tagen in Vergessen mündet und man den öffentlichen Diskurs mit Meinungsführern scheut, dann werden wieder und wieder Angriffe auf Beamte erfolgen. Phrasen helfen da keinen Deut.

Sind Sie am 18. März 2017 vor Ort?

Ich werde im Dienst sein und mich in der Nähe des Versammlungsgeschehens aufhalten, es in der Hoffnung auf einen friedlichen Verlauf beobachten, Bürgerfragen beantworten, wahrscheinlich wieder das ein oder andere Streitgespräch führen, mich Beschimpfungen aussetzen und Medienauskünfte geben. Danach werde ich irgendwann wieder im Büro sitzen und darüber nachdenken, ob die Mütter und Väter des Grundgesetzes schon solche Bilder vor Augen hatten, als sie das Recht formulierten, sich „friedlich und ohne Waffen“ zu versammeln und warum es dazu eigentlich Polizei braucht.

Quelle: Auszug PM Polizeidirektion Leipzig