Sachsens Schulen sollen nach den Sommerferien wieder im Normalbetrieb unter Pandemiebedingungen starten.
Das gab Sachsens Kultusminister Christian Piwarz am Montag bekannt. Alle Schulen seien darüber Ende vergangener Woche informiert worden. »Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 soll in allen Schularten und Jahrgangsstufen wieder der Regelbetrieb an fünf Tagen in der Woche stattfinden. Die Schülerinnen und Schüler werden wie gewohnt in ihren Klassen und Kursen nach den geltenden Stundentafeln und Lehrplänen unterrichtet«, so Kultusminister Christian Piwarz. Damit besteht wieder für alle Schülerinnen und Schüler die uneingeschränkte Schulbesuchspflicht.
Der Minister erinnerte daran, dass die Schülerinnen und Schüler mit sehr unterschiedlichen Lehr- und Lernvoraussetzungen in den vergangenen Monaten konfrontiert waren. »Es ist daher besonders wichtig, für jeden Schüler den Nachholbedarf zu bestimmen und die ermittelten Defizite in der Unterrichtsplanung für das neue Schuljahr zu berücksichtigen«, unterstrich Kultusminister Christian Piwarz. Der Pflichtunterricht habe im kommenden Schuljahr höchste Priorität. »Schulschließungen werden nur die Ultima Ratio sein. Das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe und die Chancengerechtigkeit dürfen in der Abwägung mit Infektionsschutzmaßnahmen nicht leichtfertig unter die Räder geraten«, stellte der Minister klar.
Die Schulen müssten sich dennoch auf zeitlich begrenzte lokale oder regionale Schließungen mit vorübergehenden Lernzeiten für die Schüler zuhause einstellen. »Die Organisation häuslicher Lernzeit ist bei der Planung des Schuljahres von Anfang an zu berücksichtigen damit die Schüler umfassend betreut und begleitet werden können«, so der Kultusminister. Dazu gehören Absprachen über die Kommunikationswege mit Schülern und Eltern ebenso wie das Angebot von Präsenz-Sprechzeiten. Jede Schule soll einheitliche Lösungen in der elektronischen Kommunikation und beim Fernunterricht etablieren.
Ausgewählte Hygieneregeln für den Schulbetrieb nach den Sommerferien
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern gilt im kommenden Schuljahr für Schulen und schulische Veranstaltungen nicht mehr. Schulleitungen können im Rahmen ihres Hausrechtes festlegen, in welchen Situationen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Die an der Schule tätigen Personen müssen täglich dokumentiert werden, um Infektionsketten besser nachvollziehen zu können. Eine Gesundheitsbestätigung, wie sie bisher im eingeschränkten Regelbetrieb an Grundschulen notwendig war, entfällt künftig. Wer die Schule betritt, muss unverzüglich die Hände waschen oder desinfizieren. Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder Symptome zeigen, dürfen nach wie vor die Schulen nicht betreten. Weitere Informationen gibt es im Blog des Kultusministeriums unter www.bildung.sachsen.de/blog.