Sachsens Schulen sollen nach den Sommerferien wieder im Normalbetrieb unter Pandemiebedingungen starten.
Das gab Sachsens Kultusminister Christian Piwarz am Montag bekannt. Alle Schulen seien darรผber Ende vergangener Woche informiert worden. ยปMit Beginn des Schuljahres 2020/2021 soll in allen Schularten und Jahrgangsstufen wieder der Regelbetrieb an fรผnf Tagen in der Woche stattfinden. Die Schรผlerinnen und Schรผler werden wie gewohnt in ihren Klassen und Kursen nach den geltenden Stundentafeln und Lehrplรคnen unterrichtetยซ, so Kultusminister Christian Piwarz. Damit besteht wieder fรผr alle Schรผlerinnen und Schรผler die uneingeschrรคnkte Schulbesuchspflicht.
Der Minister erinnerte daran, dass die Schรผlerinnen und Schรผler mit sehr unterschiedlichen Lehr- und Lernvoraussetzungen in den vergangenen Monaten konfrontiert waren. ยปEs ist daher besonders wichtig, fรผr jeden Schรผler den Nachholbedarf zu bestimmen und die ermittelten Defizite in der Unterrichtsplanung fรผr das neue Schuljahr zu berรผcksichtigenยซ, unterstrich Kultusminister Christian Piwarz. Der Pflichtunterricht habe im kommenden Schuljahr hรถchste Prioritรคt. ยปSchulschlieรungen werden nur die Ultima Ratio sein. Das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe und die Chancengerechtigkeit dรผrfen in der Abwรคgung mit Infektionsschutzmaรnahmen nicht leichtfertig unter die Rรคder geratenยซ, stellte der Minister klar.
Die Schulen mรผssten sich dennoch auf zeitlich begrenzte lokale oder regionale Schlieรungen mit vorรผbergehenden Lernzeiten fรผr die Schรผler zuhause einstellen. ยปDie Organisation hรคuslicher Lernzeit ist bei der Planung des Schuljahres von Anfang an zu berรผcksichtigen damit die Schรผler umfassend betreut und begleitet werden kรถnnenยซ, so der Kultusminister. Dazu gehรถren Absprachen รผber die Kommunikationswege mit Schรผlern und Eltern ebenso wie das Angebot von Prรคsenz-Sprechzeiten. Jede Schule soll einheitliche Lรถsungen in der elektronischen Kommunikation und beim Fernunterricht etablieren.
Ausgewรคhlte Hygieneregeln fรผr den Schulbetrieb nach den Sommerferien
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern gilt im kommenden Schuljahr fรผr Schulen und schulische Veranstaltungen nicht mehr. Schulleitungen kรถnnen im Rahmen ihres Hausrechtes festlegen, in welchen Situationen im Schulgebรคude und auf dem Schulgelรคnde eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Die an der Schule tรคtigen Personen mรผssen tรคglich dokumentiert werden, um Infektionsketten besser nachvollziehen zu kรถnnen. Eine Gesundheitsbestรคtigung, wie sie bisher im eingeschrรคnkten Regelbetrieb an Grundschulen notwendig war, entfรคllt kรผnftig. Wer die Schule betritt, muss unverzรผglich die Hรคnde waschen oder desinfizieren. Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder Symptome zeigen, dรผrfen nach wie vor die Schulen nicht betreten. Weitere Informationen gibt es im Blog des Kultusministeriums unter www.bildung.sachsen.de/blog.