Sachsen. Die Beschrรคnkungen im รถffentlichen Leben zum Schutz vor einem Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus werden in Sachsen teilweise gelockert. UPDATE
Das Kabinett hatte am Mittwoch beraten, nachdem sich zuvor die Ministerprรคsidenten der Lรคnder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel รผber deren Ausmaร verstรคndigt hatten. Bedingung der Maรnahmen bleibe, dass die Ausbreitung des Coronavirus weiter verlangsamt wird. Die vereinbarten Lockerungen sollen eigentlich bundesweit einheitlich gelten. Eine vรถllige Aufhebung aller Beschrรคnkungen und Schlieรungen wurde als verfrรผht verworfen, damit das Infektionsrisiko nicht wieder ansteige.
Die Regelungen werden in einer Sรคchsischen Corona-Schutz-Verordnung festgeschrieben. Deren Hauptziel bleibe es, dass alle Bรผrgerinnen und Bรผrger lรคnderรผbergreifend einheitlich so gut wie mรถglich vor Infektionen geschรผtzt werden. Es gelte immer noch, das Entstehen neuer Infektionsketten bestmรถglich zu vermeiden, um Gesundheit und Leben zu schรผtzen sowie das Gesundheitssystem vor einer รberlastung zu bewahren. Die bisherigen Maรnahmen haben dazu gefรผhrt, die Infektionsgeschwindigkeit zu reduzieren. Um dies zu sichern und die Ausbreitung des Virus zu bremsen sind aber Beschrรคnkungen des รถffentlichen Lebens weiterhin erforderlich.
Deshalb bleiben die Kontaktbeschrรคnkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter aufrechterhalten. Die vorgeschriebenen Hygienemaรnahmen gelten รผberall und insbesondere dort, wo Kontakte stattfinden. Das Tragen von Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen wird ausdrรผcklich empfohlen. Gรผltig bleibt das Verbot von Ansammlungen von Menschen. Auch Veranstaltungen bleiben untersagt. Dies gilt auch fรผr Zusammenkรผnfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkรผnfte anderer Glaubensgemeinschaften sowie die Zusammenkรผnfte in Vereinen. Betriebsuntersagungen bleiben teilweise bestehen. Auch die Schlieรung von Hotels und Gastronomie gilt weiter.
Trotzdem kann in kleinen Schritten mehr Freizรผgigkeit im รถffentlichen Leben ermรถglicht werden. Die Ausgangsbeschrรคnkungen werden wegfallen. Menschen benรถtigen keinen triftigen Grund mehr, um das Haus zu verlassen. Museen, Gedenkstรคtten, Bibliotheken, Archive, Botanische Gรคrten kรถnnen wieder รถffnen. Wie das Sรคchsisches Staatsministerium fรผr Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am Mittwoch mitteilte, bleiben beispielsweise Museen, Gedenkstรคtten, zoologische und botanische Gรคrten weiterhin geschlossen.
Weiterhin geรถffnet sind Geschรคfte fรผr den tรคglichen Bedarf wie etwa der Lebensmittelhandel, Getrรคnkemรคrkte, Hoflรคden, mobile Verkaufsstรคnde unter freiem Himmel oder in Markthallen fรผr Lebensmittel, selbsterzeugte Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse. รffnen dรผrfen auch fรผr die Grundversorgung notwendige Geschรคfte wie zum Beispiel Banken, Sparkassen, Geldautomaten, Apotheken, Sanitรคtshรคuser, Drogerien, Optiker, Hรถrgerรคteakustiker, Buch- und Zeitungslรคden, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen, Waschsalons, Baumรคrkte, Ladengeschรคfte von Handwerksbetrieben, Mรถbelhรคuser, Telekommunikationsanbieter, Tankstellen, Autohรคuser, Fahrradlรคden, Kfz- und Fahrradwerkstรคtten sowie einschlรคgige Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierende Baumschulen sowie Gartenbaubetriebe, Tierbedarf, der Groรhandel. Die Erlaubnis zur รffnung betrifft Ladengeschรคfte des Einzelhandels jeder Art bis zu einer Verkaufsflรคche von 800 Quadratmeter. Abhol- und Bringedienste sowie Paketzustellungen sind erlaubt.
Bestehen bleiben die dagegen die strengen Besuchsverbote von Krankenhรคusern, Alten- und Pflegeheimen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen zum Schutz von besonders gefรคhrdeten Bevรถlkerungsgruppen. Wenn das Kabinett der Sรคchsischen Corona-Schutz-Verordnung zustimmt, wird diese am 20. April 2020 in Kraft treten und gilt zunรคchst bis 3. Mai 2020.