Brandis. Schon lange ist das Falschparken in der Stadt Brandis vielen Bürgern ein Dorn im Auge – nun geht die Stadtverwaltung neue Wege:
Seit 1. Februar bekommt die Stadt Brandis bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs nämlich externe Unterstützung. Ein Ordnungsdienst der K+S Parkraumservice GmbH aus Leipzig wird regelmäßig an verschiedenen Tagen – auch an Wochenenden und Feiertagen – im Stadtgebiet unterwegs sein, um Parksündern auf die Schliche zu kommen. „Bürgerschaft und Stadträte sind immer wieder mit der Bitte an die Verwaltung herangetreten, dem Problem entgegenzuwirken“, erklärt Bürgermeister Arno Jesse den Schritt, eine Fremdfirma für zusätzliche Kontrollen zu beauftragen.
Es sei seit langem bekannt, dass gerade im Bereich Markt, Hauptstraße, an den Schulen und im Sommer am Autobahnsee ein riesiges Problem mit Falschparkern besteht. „Das kann unsere Stadtverwaltung mit den vorhandenen Ressourcen nicht allein stemmen.“ Denn dafür steht nur eine halbe Stelle zur Verfügung, die zudem noch andere Dinge im Bereich Ordnung zu erledigen hat. „Mit dieser Kooperation gehen wir neue Wege und werden den Anliegen aus der Bürgerschaft gerecht“, sagt Jesse.
Die Firma K+S Parkraumservice kennt die Problematik bereits durch Anfragen von Vertretern verschiedener Städte und Gemeinden. „Wir haben daraufhin eine Methode entwickelt, um die Kommunen bei der Lösung zu unterstützen. Durch die Erfahrungen mit unserem Ordnungsdienst im privaten Sektor können wir unser Know-how auch bei entsprechenden Erfordernissen im öffentlichen Bereich anbieten“, erklärt K+S-Geschäftsführer Sirko Kruse.
Dabei gehe es nicht darum, die Autofahrer zu drangsalieren. Vielmehr gehe es um das Einhalten von Regeln, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, um die Gewährleistung der Rettungswege und nicht zuletzt darum, dass der öffentliche Personennahverkehr – in dem Fall die Linienbusse – ohne Behinderung fahren können.
Der Ordnungsdienst der K+S Parkraumservice GmbH dokumentiert unabhängig etwaiges unbefugtes Befahren oder mutmaßliche Parkverstöße, ohne den Sachverhalt zu beurteilen. Das Erfassen, die Beurteilung und die Ahndung der Ordnungswidrigkeit obliegt dem Ordnungsamt.