
Brandis. Schon lange ist das Falschparken in der Stadt Brandis vielen Bรผrgern ein Dorn im Auge โ nun geht die Stadtverwaltung neue Wege:
Seit 1. Februar bekommt die Stadt Brandis bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs nรคmlich externe Unterstรผtzung. Ein Ordnungsdienst der K+S Parkraumservice GmbH aus Leipzig wird regelmรครig an verschiedenen Tagen โ auch an Wochenenden und Feiertagen โ im Stadtgebiet unterwegs sein, um Parksรผndern auf die Schliche zu kommen. โBรผrgerschaft und Stadtrรคte sind immer wieder mit der Bitte an die Verwaltung herangetreten, dem Problem entgegenzuwirkenโ, erklรคrt Bรผrgermeister Arno Jesse den Schritt, eine Fremdfirma fรผr zusรคtzliche Kontrollen zu beauftragen.
Es sei seit langem bekannt, dass gerade im Bereich Markt, Hauptstraรe, an den Schulen und im Sommer am Autobahnsee ein riesiges Problem mit Falschparkern besteht. โDas kann unsere Stadtverwaltung mit den vorhandenen Ressourcen nicht allein stemmen.โ Denn dafรผr steht nur eine halbe Stelle zur Verfรผgung, die zudem noch andere Dinge im Bereich Ordnung zu erledigen hat. โMit dieser Kooperation gehen wir neue Wege und werden den Anliegen aus der Bรผrgerschaft gerechtโ, sagt Jesse.
Die Firma K+S Parkraumservice kennt die Problematik bereits durch Anfragen von Vertretern verschiedener Stรคdte und Gemeinden. โWir haben daraufhin eine Methode entwickelt, um die Kommunen bei der Lรถsung zu unterstรผtzen. Durch die Erfahrungen mit unserem Ordnungsdienst im privaten Sektor kรถnnen wir unser Know-how auch bei entsprechenden Erfordernissen im รถffentlichen Bereich anbietenโ, erklรคrt K+S-Geschรคftsfรผhrer Sirko Kruse.
Dabei gehe es nicht darum, die Autofahrer zu drangsalieren. Vielmehr gehe es um das Einhalten von Regeln, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, um die Gewรคhrleistung der Rettungswege und nicht zuletzt darum, dass der รถffentliche Personennahverkehr โ in dem Fall die Linienbusse โ ohne Behinderung fahren kรถnnen.
Der Ordnungsdienst der K+S Parkraumservice GmbH dokumentiert unabhรคngig etwaiges unbefugtes Befahren oder mutmaรliche Parkverstรถรe, ohne den Sachverhalt zu beurteilen. Das Erfassen, die Beurteilung und die Ahndung der Ordnungswidrigkeit obliegt dem Ordnungsamt.