Landesdirektion Sachsen genehmigt den Nachtragshaushalt des Landkreises Leipzig

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Foto: pixabay

Landkreis Leipzig. Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den Nachtragshaushalt des Landkreises Leipzig fรผr das Jahr 2016 bestรคtigt. Die in der beschlossenen Haushaltssatzung enthaltenen Kreditaufnahmen in Hรถhe von 7 Mio. Euro wurden genehmigt.

Der vom Kreistag des Landkreises Leipzig am 24. Februar 2016 verabschiedete Nachtragshaushalt weist ein Defizit von 6.610.850 Euro vor. Der Landkreis ist im Jahr 2016 also nicht in der Lage, die anfallenden Aufwendungen einschlieรŸlich der Abschreibungen zu finanzieren. Dem Landkreis Leipzig gelingt es im Haushaltsjahr 2016 somit allein aufgrund der geltenden รœbergangsvorschriften zur Einfรผhrung der doppischen Haushaltsfรผhrung in den Kommunen, einen gesetzmรครŸigen Haushalt zu erreichen. Hierzu zรคhlt insbesondere, dass der erforderliche Bedarf an Zahlungsmitteln durch den Bestand an liquiden Mitteln aus den Vorjahren ausgeglichen werden kann.Das jรคhrliche Abschmelzen dieser liquiden Mittel bedeutet jedoch, dass der Landkreis in den kommenden Jahren von seinen Reserven zehren wird. Daher muss der Landkreis Leipzig seine Haushaltsplanung und Haushaltswirtschaft so gestalten, dass die dauernde Leistungsfรคhigkeit im Finanzplanzeitraum gesichert wird. Die LDS hat die Haushaltsgenehmigung deshalb mit Auflagen verbunden. Dem Landkreis Leipzig wurde hierbei insbesondere aufgegeben, ein Haushaltsstrukturkonzept zu erstellen, falls die in der oben genannten รœbergangsbestimmung enthaltenen Voraussetzungen mit dem nรคchsten Doppelhaushalt nicht eingehalten werden kรถnnen.