Asylbewerber attackiert Wachpersonal im Roten Ochsen

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Grimma. Es ist des Menschen Körper Brauch und Sitte, bei Genuss von Alkohol die Funktionsweise des Verstandes herunterzufahren und bisweilen auch nur auf ein Minimum zu reduzieren. Der gemeine Europäer und nicht unlängst auch der Deutsche ist sich dieser biochemischen Prozesse in seinem Körper sehr wohl bewusst, wenngleich er sie weder auf zellulärer noch auf wissenschaftlicher Ebene erläutern könnte.

So kommt es nicht selten vor, dass die Polizei hierzulande einen Landsmann mit weit über einem oder gar zwei Promille antrifft. Da erscheint es schon beinah verwunderlich, wenn man jemandem mit 0,3 Promille begegnet, der die gleichen Ausfallerscheinungen aufweist wie jemand mit 1,8 Promille. Nichts desto trotz können die Auswirkungen fatal für den Körper oder auch die gesellschaftliche Umwelt sein.So kommt die Hausregel in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge nicht von ungefähr, wenn der Genuss von Alkohol, gleichzeitig auch das Betreten des Hauses in alkoholisiertem Zustand, verboten ist!

Gestern Abend wurde eben jene Regel in der Unterkunft „Roter Ochse“ in Grimma aber unterwandert und drei Bewohner tranken Bier in ihrem Zimmer. Daraufhin kam es zu üblichen Erscheinungen von Lärm, Albernheit und gegenseitigem Versprühen von Testosteronverhalten. Deswegen begaben sich einige Frauen der Unterkunft zum Wachdienst, um Hilfe bei der Beseitigung des Lärmes zu erbitten. Diese verwiesen die alkoholisierten, jungen Männer des Hauses, bis sie wieder klar im Kopf und nüchtern wären.

Einem von ihnen, einem 18-jährigen Afghanen, wollte diese Behandlung jedoch nicht gefallen, sodass er nach einer zum Aschenbecher umfunktionierten leeren Gasflasche griff und diese dem Wachmann (24) über den Schädel ziehen wollte. Dieser, von der anstehenden Handlung keineswegs angetan, wehrte sich, verhinderte den Schädelbruch und verletzte sich leicht am Handrücken.

Der 18-Jährige wurde ebenfalls leicht verletzt. Anstatt die Sache auf sich beruhen zu lassen, lief der Afghane nun zur Polizei um sich über diese – in seinen Augen – Ungerechtigkeit zu beschweren. Die uniformierten Kollegen hörten sich die Geschichte vor Ort an und entschieden zu Gunsten des Wachmannes: Das Hausrecht liegt beim Betreiber der Unterkunft und der 24-Jährige ist zur Umsetzung dieses Rechts befugt. Die vom Alkohol benebelten Männer vorübergehend der Wohnung zu verweisen, erscheint da überdies als mildestes Mittel – den 18-Jährigen erwartet nun also eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.

Quelle: PD Leipzig

Hinweis der Redaktion: Der dargestellte Sachverhalt ist weder zur Ausbildung, noch zur Pflege, stumpfsinniger Stereotypen gedacht oder geeignet.