Sachsen/Berlin. Dem Landeskriminalamt Sachsen wurde am Donnerstag bekannt, dass zwei nach Berlin entsandte Beamte des SEK Sachsen offensichtlich gegen dienstliche Pflichten verstoรen haben.
Eine sofort durch die LKA-Fรผhrung veranlasste Prรผfung bei der einsatzfรผhrenden Dienststelle und dem Bundeskriminalamt ergab, dass in einer Liste der Name Uwe Bรถhnhardt eingetragen wurde. Der Name sollte aus Sicht der eintragenden Beamten fรผr ein Zutritts- und Berechtigungsdokument genutzt werden. Dies wurde durch die einsatzfรผhrende Dienststelle in Berlin aber unterbunden, ausgewertet und gemeldet.
Die Beamten wurden durch das LKA Sachsen unverzรผglich aus dem Einsatz abgezogen und hatten Gelegenheit zu einer ersten Stellungnahme, heiรt es seitens des LKA. Ihnen wurde in der unmittelbaren Folge die Fรผhrung der Dienstgeschรคfte untersagt. Im Rahmen des bereits eingeleiteten Disziplinarverfahrens wird die Entfernung der Beamten aus dem Dienst angestrebt.
โDas Verhalten der Beamten ist vollstรคndig inakzeptabel, im hรถchsten Maรe verantwortungslos und an โDummheitโ kaum zu รผberbieten. Es ist geeignet, die ansonsten gute Arbeit und das Ansehen meiner Beamten und der gesamten sรคchsischen Polizei nachhaltig zu schรคdigen. Das ist nicht hinnehmbar! Bereits die Eintragung des Namens eines Tรคters der NSU-Morde in eine Liste mit dienstlichen Angaben und im Rahmen eines dienstlichen Anlasses ist abscheulich und stellt fรผr die Opfer und deren Angehรถrige eine Missachtung hรถchsten Maรes dar. Dafรผr mรถchte ich mich ausdrรผcklich bei den Betroffenen entschuldigen.โ, so Petric Kleine, Prรคsident des LKA Sachsen