Grimma. Für einige Ortsteile regeln Gestaltungssatzungen die harmonische und ortsbildprägende Erscheinung. Grelle und auffällige Werbeanlagen – auch an privaten Zäunen und Gebäuden – wirken in einer geschlossenen Umgebung oft störend. Daher ist es notwendig alle Werbeanlagen mit der Stadtverwaltung Grimma abzustimmen.
Insbesondere für das Altstadtgebiet Mutzschen, die Altstadt Grimma, das Grimmaer Gründerzeitviertel, den Stadtteil Hohnstädt, die Orte Döben, Dorna, Grechwitz und Neunitz sind Festsetzungen zur Erhaltung und Gestaltung der Bereiche getroffen worden. Das Anbringen und Aufstellen von Werbeanlagen, darunter zählen unter anderem Werbeausleger, Beschriftungen, Plakattafeln, Schilder am Gebäude oder Einfriedungen, Werbetafeln, Beachflags, Banner, Fahnen, Pylonen, Hinweisschilder, Leuchtreklamen, Aufsteller und Plakate regeln Gesetzmäßigkeiten, die im Baugesetzbuch, in der Sächsischen Bauordnung sowie im Sächsischen Denkmalschutzgesetz und in den Satzungen der Gemeinde verankert sind. Zudem greift die Sondernutzungssatzung der Stadt Grimma für Plakate, Warenständer, Infostände und ähnliches.
Wer ein konkretes Projekt plant, eine Werbeanlage errichten möchte oder die Anfrage gestellt bekommt, ein Schild an den Zaun zu hängen, sollte sich im Vorfeld bei der Stadtverwaltung Rat holen. Alle Satzungen sind auf der Homepage einsehbar. Zudem liegen die Gestaltungssatzungen im Stadtentwicklungsamt am Markt 17 in Grimma und im Bürgerbüro Mutzschen zur Einsicht aus. Um nicht Gefahr zu laufen, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, sollten beabsichtigte Werbeanlagen frühzeitig, das heißt etwa drei Monate vorher, mit dem Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Grimma, Markt 17, 04668 Grimma abgestimmt werden. Ansprechpartnerin hierfür ist Carla Richter, Tel.: 03437/ 98 58 414; E-Mail: richter.carla@grimma.de.
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